Mainz – Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hat den Entwurf einer Landesverordnung über Rahmenbedingungen nach § 79 Abs. 1 des zwölften Sozialgesetzbuches vorgelegt. Mit dieser Verordnung soll die Unterstützung der Behindertenwerkstätten endlich auf eine verfassungsgemäße Grundlage gestellt werden. Der Entwurf wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (LAG WfbM) in einer Stellungnahme als juristisch und inhaltlich nicht korrekt kritisiert. In der heutigen Ausgabe der Allgemeinen Zeitung sprechen die Behindertenwerkstätten von deutlich schlechteren Bedingungen vor allem für psychisch Erkrankte in Rheinland-Pfalz, welche vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz, Dr. Timo Böhme: „Bei Neuregelungen wie der genannten Verordnung oder auch dem geplanten Bundesteilhabegesetz bzw. dem Pflegestärkungsgesetz II hören wir immer wieder die Phrase ‚keiner wird schlechter gestellt werden‘. Bei der Umsetzung sieht es dann allerdings doch meist anders aus.“
Böhme weiter: „Bei den Schwächsten der Gesellschaft darf nicht gespart werden. Hier nehmen wir die Ministerpräsidentin Dreyer beim Wort. In Ihrem Koalitionsvertrag steht: ‚Wir sind sozial gerecht‘.“
Dr. Timo Böhme ist stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.
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Text: Andreas Wondra
Leiter Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz
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