Koblenz – In Koblenz wie dem ganzen Land sind durch Allgemeinverfügung weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Kraft gesetzt worden.
Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, wurden Veranstaltungen generell verboten und viele Betriebe müssen für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Diese Maßnahmen dienen dazu, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.
Für Restaurants, Kantinen und Mensen gibt es Einschränkungen bei den Betriebszeiten und Anforderungen hinsichtlich der Gästezahlen und Hygieneregeln.
Da sich aus der Allgemeinverfügung bei Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern viele Rückfragen ergeben, hat das Ordnungsamt eine Telefonhotline eingerichtet.
Unter 129-4453 werden Fragen zu Gastronomie, Hotels, Spielhallen
und unter
129-4455 Fragen der übrigen Gewerbebetriebe, zu Veranstaltungen und Versammlungen beantwortet.
Die Hotline ist montags bis freitags von 09.00 Uhr – 16.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 11.00 Uhr – 16.00 Uhr erreichbar.
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Stadt Koblenz