Berlin – Reichsbürger-Vereinigung: Das Bundesinnenministerium hat heute die Reichsbürger-Gruppierung „Geeinte Deutsche Völker und Stämme“ einschließlich ihrer Teilorganisation „Osnabrücker Landmark“ verboten. Dabei wurde es maßgeblich von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport und der Polizei Berlin unterstützt.
Berlins Innensenator Andreas Geisel zur Durchsetzung des Vereinsverbots:
„Das heutige Verbot ist ein weiteres klares Signal an die Verfassungsfeinde in unserer Stadt und unserem Land. Wir sehen dem ungeheuerlichen Treiben von Rechtsextremisten und Reichsbürgern nicht tatenlos zu. Niemand hat das Recht, Institutionen unserer Verfassung zu verachten und Menschen zu bedrohen, zu beleidigen und zu attackieren. Die Wahngebilde von Reichsbürgern sind keine harmlosen Spinnereien, sondern eine ernsthafte Bedrohung für unsere Demokratie. Das heutige Verbot hat dem Treiben einer der wichtigsten Gruppierungen dieses Spektrums in Berlin ein Ende gesetzt.
Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich allen Mitarbeitenden meiner Behörde, die daran intensiv mitgewirkt haben. Auch den bei der heutigen Aktion eingesetzten Einsatzkräften der Polizei Berlin und dem Berliner Verfassungsschutz, der das Verbotsverfahren des BMI mit seinen Erkenntnissen unterstützt und vorangetrieben hat, danke ich sehr.“
Die Gruppierung richtete sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und handelte den Strafgesetzen zuwider. Ziel der Gruppierung ist es, die Bundesrepublik Deutschland abzuschaffen und durch ein eigenes System „aktivierter Gemeinden“ zu ersetzen. Die Aktivitäten der Gruppierung sind auf die Leugnung der Legitimität der staatlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Parlamentarismus ausgerichtet.
Den Berliner Behörden kam bei der Vorbereitung des Verbots der Reichsbürger-Gruppierung „Geeinte Deutsche Völker und Stämme“ eine zentrale Rolle zu, da der verbotene Verein von Berlin aus eine bundesweite Bewegung gesteuert hat, der ca. 120 Personen angehören. Berlin ist Hauptsitz der Gruppierung und in den vergangenen Jahren auch einer ihrer Aktionsschwerpunkte In der Hauptstadt wurden heute drei Objekte zur Sicherstellung von Vereinsvermögen und zur Auffindung von Beweismitteln für die verbotenen Aktivitäten des Vereins durchsucht, darunter die Vereinsräumlichkeiten und die Wohnung der Vereinsvorsitzenden. Weitere Durchsuchungen gab es in neun weiteren Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen).
Der Verein wurde verboten, da er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Im Kern vertrat der Verein die Ansicht, dass die Bundesrepublik Deutschland kein existierender Staat, sondern lediglich ein Handelskonstrukt sei. Der Bundesrepublik Deutschland wurde daher jegliche Legitimität abgesprochen. Ziel des Vereins war es, durch die sog. Aktivierung von Gemeinden, für die dann die Ausübung der Hoheitsgewalt proklamiert wurde, ein eigenes staatliches System zu errichten und eine eigene gesellschaftliche Ordnung zu etablieren. Das dabei verwendete Menschenbild ist von rassistischen und antisemitischen Vorstellungen sowie Verschwörungstheorien durchdrungen. Die Gruppierung überhäufte öffentliche Einrichtungen mit seitenlangen pseudojuristischen Schreiben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurden beleidigt und bedroht. Mehrfach kündigten Anhängerinnen und Anhänger der Gruppierung an,
Dienstgebäude „in ihren Besitz zu nehmen“. Mit ihren absurd anmutenden Aktionen und Schreiben war die Gruppierung im Spektrum der sogenannten „Reichsbürger und Selbstverwalter“ zu verorten.
Die Verfassungsschutzbehörden haben in den vergangenen Jahren intensiv an der Aufklärung dieser Szene gearbeitet. In Berlin beläuft sich das Personenpotenzial der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ aktuell insgesamt auf etwa 670 Personen. Die meisten dieser Personen sind keiner festen Gruppe zuzuordnen. Sie eint vielmehr die fundamentale Ablehnung des Staats, seiner Institutionen und unserer Rechtsordnung. Ein Großteil der Szene hängt zudem unterschiedlichen Verschwörungstheorien an. Bei der Verbreitung solcher Theorien kommt es auch immer wieder zu antisemitischen Äußerungen.
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Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin