Pirmasens – Fragen und Antworten zur Maskenpflicht: FAQ-Liste steht im Netz

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Pirmasens -Pirmasens – Im Kampf um Eindämmung der Corona-Pandemie gilt ab kommenden Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Das hat die rheinland-pfälzische Landesregierung beschlossen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Die Stadtverwaltung Pirmasens erreichen zu diesem Thema zahlreiche Anfragen von Bürgern. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen stehen ab sofort als FAQ-Katalog auf der städtischen Internetseite zur Verfügung. Der Link zu den kompakten Informationen findet sich im Netz unter pirmasens.de/faq . Sämtliche Informationen sind nach bestem Wissen zusammengestellt und werden fortlaufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Für die Kontrolle der kontaktreduzierenden Maßnahmen und die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung ist der Vollzugsdienst des Ordnungsamtes zuständig. Wer in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder beim Einkaufen keine Maske trägt, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Zunächst gilt bis zum 4. Mai noch eine Schonfrist.

Auf der Plattform „PS hilft!“ hat die Stadtverwaltung eine Übersicht lokaler Einzelhändler, Hersteller und Anbieter veröffentlicht, die einfache Mund-Nasen-Bedeckungen für Endverbraucher anbieten. Inzwischen haben sich bereits 25 Firmen, Privatpersonen und Initiativen registrieren lassen. Die Liste wird ständig aktualisiert und ist im Internet unter www.pirmasens.de/pshilft zu finden. Interessierten, die einen einfache Maske selbst herstelle möchten, steht dort auch eine bebilderte Anleitung zum Herunterladen zur Verfügung. Wichtig ist, die Behelfsmasken entweder regelmäßig auszutauschen oder täglich zu waschen und zu bügeln.

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Stadt Pirmasens