Kreis Mayen-Koblenz – Die Landesregierung hat ein eigenes Hilfsprogramm für gemeinnützige Vereine und Organisationen aufgelegt, die durch die Corona-Krise in Existenznot geraten.
Darauf weist die Ehrenamtsstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. Das Programm läuft vom 4. Mai bis zum 31. Dezember 2020 und wird im Auftrag der Landesregierung für Sportvereine vom Landessportbund und den regionalen Sportbünden, für Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie für alle anderen Vereine von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) abgewickelt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten oder ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden.
Alle Informationen sind ab 4. Mai 2020 auf dem Ehrenamtsportal der Landesregierung unter www.wir-tun-was.de oder unter www.kvmyk.de/gemeinsamstark abrufbar.
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz