Dresden (SN) – Laut dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 23. Juni 2020 können sächsische Kindertageseinrichtungen (Kitas) ab Montag, 29. Juni 2020, unter Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen wird die Erleichterungen nutzen, um die städtischen Einrichtungen wieder zu den regulären Öffnungszeiten öffnen zu können. Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen entscheiden eigenständig über ihre Öffnungszeiten.
Sabine Bibas, Leiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen: „Die Schließung von Kindertageseinrichtungen und der anschließende eingeschränkte Regelbetrieb hat den Eltern in Dresden viel abverlangt. Wir werden in unseren Kitas das Bestmögliche tun, um die ursprünglichen Öffnungszeiten wieder anzubieten“. Im Gegensatz hierzu gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb in Horten bis zum Ende des Schuljahres am 17. Juli 2020. Mit Beginn der Sommerferien ab dem 20. Juli 2020, kehren auch die Horte in den Regelbetrieb zurück.
Ab 29. Juni: Die strikte Trennung der Kindergruppen innerhalb der Kita und in den Außenanlagen ist mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebes aufgehoben. Einrichtungen können so zu ihren individuellen pädagogischen Konzepten zurückkehren. Dies gilt insbesondere für Kitas mit teiloffenen oder offenen Konzepten. Unter Einhaltung allgemeiner Hygiene- und Abstandsregeln sind Ausflüge oder Veranstaltungen, wie Elternabende oder Elterngespräche, möglich. Honorarkräfte können in den Kitas außerdem spezielle pädagogische Angebote anbieten und durchführen. In städtischen Kitas ist es Eltern zudem erlaubt, die Garderoben und die Waschräume zu betreten.
Bibas: „Es freut mich sehr, dass in den Dresdner Kitas wieder ein Stückchen mehr Normalität einziehen kann. Auch wenn nach wie vor bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen gelten, können die Kitas in den bekannten Tagesablauf zurückkehren.“ Zu den Corona-Schutzmaßnahmen gehören weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten von Kitas und die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 Metern. Das pädagogische Personal und die betreuten Kinder sind vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Ebenfalls sind Eltern verpflichtet, durch eine tägliche Gesundheitsbescheinigung zu bestätigen, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer Corona-Infektion hat. Für weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Personen ist dies nicht mehr nötig. Zusätzliche Hygienemaßnahmen, wie z. B. die zusätzliche Reinigung von Sanitäranlagen, bleiben bestehen.
Eltern mit Kindern in städtischen Einrichtungen konnten während des eingeschränkten Regelbetriebes ihre vertraglich festgelegte Betreuungszeit aufgrund kürzerer Öffnungszeiten ohne die Einhaltung von Fristen reduzieren. Diese Eltern haben nun die Möglichkeit, zum 1. Juli 2020 wieder zu ihrer ursprünglichen Betreuungszeit zurückzukehren. Hierfür melden sich die Eltern bei den Einrichtungsleitungen der jeweiligen Kita. Die Einrichtungsleitung gibt die Meldung an die Beitragsstelle des Amtes für Kindertagesbetreuung weiter.
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