Nur wenige Verstöße in dieser Woche.
Dresden (SN) – Seit 1. September 2020 kontrolliert der Gemeindliche Vollzugsdienst in Dresden die Einhaltung der Pflichten des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Er konzentrierte sich zunächst auf den öffentlichen Personennahverkehr sowie Läden und Geschäfte, allerdings inzwischen zusätzlich auf Bereiche im öffentlichen Raum. In dieser Woche sind in der Bußgeldbehörde der Landeshauptstadt Dresden vier Verstöße gegen die Maskenpflicht angezeigt worden, davon zwei fahrlässige Verstöße in der Straßenbahn und zwei vorsätzliche Verstöße unter freiem Himmel. Das zeigt, die meisten Menschen halten sich an ihre Pflichten. Dennoch führt der Gemeindliche Vollzugsdienst die Kontrollen fort, auch am Wochenende. Er ist mit 90 Bediensteten in zwei Schichten täglich unterwegs.
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Landeshauptstadt Dresden
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