Eigenerklärung für Risikopatienten unter 60 Jahren.
Gesundheit – Von morgen an bis zum 6. Januar verteilen Apotheken an Risikopatienten zum Schutz gegen eine Corona-Infektion je drei kostenlose FFP2-Masken bzw. Masken vergleichbarer Qualität. Patienten, die mindestens 60 Jahre alt sind, erhalten die Masken gegen Vorlage des Personalausweises.
Wer unter sechzig ist, hat Anspruch auf die Masken, wenn mindestens einer der folgenden Risikofaktoren liegt: Diabetes Typ-2, COPD bzw. Asthma, Herzinsuffizienz, Schlaganfall oder Demenz, aktive Krebserkrankung, Transplantation oder schwere Niereninsuffizienz. Patienten wird empfohlen, eine entsprechende Eigenerklärung auszufüllen und mit in die Apotheke zu bringen.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt appelliert in diesem Zusammenhang an die Patienten: „Wir bitten darum, dass nicht alle gleich morgen kommen. Wir können nicht alle Berechtigten an einem Tag versorgen, und die benötigten Masken werden auch erst nach und nach in die Apotheken geliefert. Lange Schlangen vor der Offizin wollen wir auch aus Gründen des Infektionsschutzes so gut es geht vermeiden. Die Patienten haben Zeit bis 6. Januar, sich die Masken abzuholen. Die Apotheken bleiben auch im Lockdown geöffnet.“
Rund 27 Millionen Patienten sind berechtigt, bis zum Jahresende drei kostenlose FFP2-Masken zu beziehen. Schmidt: „Wir rechnen mit einem enormen Kundenandrang. Durchschnittlich kommen zusätzlich rund 1500 Patienten auf jede der knapp 19.000 Apotheken. Das stellt die Apotheken vor einen enormen Mehraufwand in der Beschaffung, Prüfung und Abgabe der Masken.“ Die Marktsituation für FFP2-Masken ist unübersichtlich und die Einkaufspreise der Apotheken schwanken, auch durch die aktuell erhöhte Nachfrage.
Schmidt: „Eine FFP2-Maske ist kein Freifahrtschein. Alle anderen Infektionsschutzregeln sollten weiterhin eingehalten werden. Dazu gehört Händewaschen, Abstand halten, Lüften und die Benutzung der Corona-Warn-App.“
Hinweis an die Redaktionen: Dieser Pressemitteilung ist eine Eigenerklärung für Risikopatienten unter 60 Jahren beigefügt, um deren Verbreitung gebeten wird.
Weitere Informationen unter www.abda.de