Boppard am Rhein – Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat mit Datum vom 19.03.2021 einen Rücknahmebescheid zum Rückforderungsbescheid vom 18.04.2017 erlassen, wonach die Stadt Boppard 435.000 € an das Land hätte zurückzahlen müssen. Die Rückforderung des Landes betrug 15 % der Landesförderung in Höhe von 2,9 Mio. €.
Mit diesem Rücknahmebescheid ist der Rechtsstreit beim Verwaltungsgericht Koblenz zugunsten der Stadt Boppard beendet.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 04.02.2021, mit dem der Rückforderungsbescheid des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung als rechtswidrig aufgehoben wurde, ist zwischenzeitlich rechtskräftig, nachdem das Bundesamt in der vorgegebenen Frist auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet hatte.
Bürgermeister Dr. Walter Bersch: „Diese beiden Entscheidungen erleichtern mich sehr. Die vorsorglich im Haushaltsplan 2021 gebildete Rücklage in Höhe von 1,2 Mio. € muss nun nicht angetastet werden. Der ganze Ärger hätte vermieden werden können, wenn das fehlerhafte und insgesamt 71.716,28 € kostende Gutachten der Koblenzer Anwaltskanzlei KDU nicht widerrechtlich mit seinen Kernaussagen in der Wochenzeitung „Rund um Boppard“ am Freitag, 22.01.2016, veröffentlicht worden wäre.
Dr. Walter Bersch