Viele Rentner wissen nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben können, um bestimmte Ausgaben abzusetzen und so ihre Steuerlast zu senken. Im Folgenden finden Sie die sieben wichtigsten Ausgabenposten, die Rentner steuerlich geltend machen können:
1. Werbungskosten
Auch Rentner können Werbungskosten geltend machen, wenn sie weiterhin Einkommen durch z. B. eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder andere steuerpflichtige Einnahmen beziehen. Dazu zählen insbesondere Ausgaben für die Fahrten zu Beratungen oder Ämtern, die im Zusammenhang mit der Rente stehen. Auch Fortbildungskosten oder Ausgaben für den Steuerberater lassen sich absetzen. Ein Pauschalbetrag von 102 Euro wird hierbei automatisch anerkannt, höhere Werbungskosten müssen jedoch belegt werden.
Welche Ausgaben gelten als Werbungskosten? Hierzu gehören beispielsweise:
- Rentenberater:innen.
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bei Rentenstreitigkeiten.
- Steuerberater:in (nur für Anlage R).
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten).
- Gerichtsgebühren, wenn es beim Prozess um Ihre Rente geht.
- Gewerkschaftsbeiträge, die Sie als Rentner:in entrichten.
- pauschale Kontoführungsgebühr von 16 Euro im Jahr.
2. Kosten für Arznei- und Heilmittel
Medizinische Kosten stellen für viele Rentner einen erheblichen finanziellen Posten dar. Hierzu gehören sowohl Kosten für verschreibungspflichtige als auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, sofern sie ärztlich verordnet wurden. Heilmittel wie Physiotherapie oder Massagen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, dass ein medizinischer Nachweis vorliegt, etwa durch eine ärztliche Bescheinigung. Diese Ausgaben fallen unter die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, bei denen eine zumutbare Eigenbelastung zu beachten ist.
Medikamente, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, können Rentner in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angeben. Wichtig dabei ist, dass auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ein ärztliches Rezept vorhanden sein muss.
Nicht nur Medikamente sind absetzbar, sondern auch Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, orthopädische Einlagen, Schuhe sowie Gehhilfen, Prothesen und andere medizinische Hilfsmittel, die ausschließlich der betroffenen Person dienen. Diese Ausgaben können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.
Zusätzlich können auch Fahrten zu Ärzten , Therapien und zur Apotheke in der Steuererklärung angegeben werden. Um sicherzustellen, dass alle Ausgaben korrekt erfasst und geltend gemacht werden können, ist es ratsam, eine detaillierte Aufstellung über Arztbesuche und Fahrten zu führen.
3. Kosten für Krankenhaus- und Kuraufenthalte
Kosten, die durch einen Krankenhausaufenthalt oder eine medizinisch notwendige Kur entstehen, können ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dazu gehören Zuzahlungen zu Krankenhausaufenthalten, Fahrtkosten zum Krankenhaus oder Kurort sowie der Eigenanteil an Kurmaßnahmen. Wichtig ist, dass diese Aufwendungen medizinisch begründet sind und durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden können. Auch hier gelten die außergewöhnlichen Belastungen, bei denen individuelle Freibeträge zu beachten sind.
4. Hilfe im Haushalt und Handwerker
Rentner können Ausgaben für Hilfe im Haushalt, z. B. eine Haushaltshilfe oder Pflegekraft, steuerlich geltend machen. Ebenfalls absetzbar sind Ausgaben für Handwerker, die Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haus oder der Wohnung durchführen. Diese Kosten fallen unter den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen. Absetzbar sind bis zu 20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro für Haushaltshilfen und bis zu 1.200 Euro für Handwerksleistungen. Die Zahlung muss nachweisbar sein, am besten über eine Überweisung auf ein Konto des Dienstleisters.
5. Kirchensteuer und Spenden
Rentner können Kirchensteuer und Spenden an gemeinnützige Organisationen als Sonderausgaben absetzen. Die Kirchensteuer wird direkt in der Steuererklärung berücksichtigt, während Spenden an Vereine oder Stiftungen über Spendenquittungen nachgewiesen werden müssen. Hierbei gibt es keine Begrenzung nach oben, allerdings wird üblicherweise eine Spendenhöhe von bis zu 20 % des zu versteuernden Einkommens anerkannt. Rentner, die sich sozial engagieren, profitieren daher steuerlich von ihrem Einsatz. Beträge bis zu 300 Euro werden vom Finanzamt ohne eine offizielle Spendenquittung anerkannt. Als Nachweis reicht in solchen Fällen der Einzahlungsbeleg oder ein Kontoauszug aus.
6. Versicherungsbeiträge
Zu den absetzbaren Versicherungsbeiträgen gehören alle Vorsorgeaufwendungen, die der Absicherung im Alter dienen. Dazu zählen unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherungen, Unfall- und Lebensversicherungen. Gerade die Beiträge zur Krankenversicherung sind ein großer Posten und können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Für andere Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherungen gilt ein Höchstbetrag, der von den persönlichen Einkommensverhältnissen abhängt.
7. Altersentlastungsbetrag
Der Altersentlastungsbetrag ist ein besonderer Freibetrag, der Rentner ab dem 64. Lebensjahr gewährt wird, wenn sie noch andere Einkünfte wie etwa aus Kapitalerträgen, Vermietung oder einer nebenberuflichen Tätigkeit haben. Dieser Freibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen und beträgt je nach Jahr des Renteneintritts bis zu 15,2 % der betreffenden Einkünfte, maximal jedoch 722 Euro (Stand 2024). Dieser Betrag sinkt mit den Jahren, da er nur für Rentenempfänger gilt, die vor 2021 in den Ruhestand getreten sind.
Fazit:
Für Rentner gibt es viele Möglichkeiten, durch eine Steuererklärung ihre finanzielle Belastung zu senken. Wichtig ist, alle relevanten Belege sorgfältig zu sammeln und die steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Durch Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Sonderausgaben können Rentner viel Geld sparen (hk).