Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt – es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich. Diese zentrale digitale Plattform soll die Speicherung und den Austausch medizinischer Daten erleichtern. Doch das Thema Sicherheit sorgt weiterhin für Diskussionen und Bedenken, insbesondere in der Ärzteschaft.
Kritik an der ePA: Sicherheitsbedenken und Hackergefahr
Obwohl die ePA das Gesundheitssystem effizienter machen könnte, äußern viele Ärztinnen und Ärzte Vorbehalte gegenüber der Nutzung. Das Ärzteblatt berichtet, dass Sicherheitslücken in der digitalen Akte erhebliche Risiken darstellen könnten. Die Bedenken sind nicht unbegründet: Hochsensible und private Daten wie Diagnosen, Medikationspläne oder Arztberichte könnten durch Sicherheitslücken zum Ziel von Hackern werden.
Besonders alarmierend sind die Erkenntnisse des Chaos Computer Clubs (CCC), die während des 38. Chaos Communication Congress vorgestellt wurden. Laut CCC war es in der Vergangenheit theoretisch möglich, auf fremde Gesundheitsdaten zuzugreifen. Die Schwachstellen lagen unter anderem in den Prozessen zur Ausgabe von Heilberufs- und Praxisausweisen sowie in den ePA-Beantragungsportalen. Diese Sicherheitslücken könnten Unbefugten den Zugang zu hochsensiblen Daten erleichtern.
Einfallstor für Cyberkriminalität
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet Chancen, aber auch erhebliche Risiken. Angriffe auf medizinische Daten sind keine theoretische Gefahr, sondern bereits Realität: In anderen Ländern gab es wiederholt Hackerangriffe auf Krankenhäuser und Gesundheitsdienste, bei denen sensible Daten gestohlen oder als Druckmittel in Erpressungsfällen genutzt wurden. Solche Vorfälle schüren die Ängste, dass auch die ePA in Deutschland zu einem potenziellen Ziel für Cyberkriminalität werden könnte.
Ärzteschaft rät von der Nutzung ab
Laut Berliner Kurier empfiehlt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, Patienten aktuell, die Nutzung der ePA zu überdenken. Er argumentiert, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen derzeit nicht ausreichend seien, um einen sicheren Umgang mit den Daten zu gewährleisten. „Sicherheitslücken sind ein Einfallstor für Hacker“, warnt Reinhardt.
Was bedeutet das für Versicherte?
Ab Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen. Versicherte können jedoch weiterhin individuell entscheiden, welche Daten gespeichert und mit wem sie geteilt werden. Wer Sicherheitsbedenken hat, sollte diese Entscheidung sorgfältig abwägen und sich über die Möglichkeiten des Widerspruchs bei der eigenen Krankenkasse informieren.
Ein Balanceakt zwischen Fortschritt und Sicherheit
Die elektronische Patientenakte ist ein vielversprechendes Instrument, um die Effizienz und Qualität im deutschen Gesundheitswesen zu steigern. Doch die anhaltenden Sicherheitsbedenken zeigen, dass die Digitalisierung im Gesundheitsbereich nur erfolgreich sein kann, wenn der Schutz sensibler Daten oberste Priorität hat. Ohne das Vertrauen von Ärzten und Patienten wird die ePA ihr Potenzial nicht ausschöpfen können.
Fazit: Während die Einführung der ePA einen Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems darstellt, bleiben die Risiken erheblich. Insbesondere die Gefahr durch Hackerangriffe und Sicherheitslücken könnte den Erfolg der ePA gefährden. Patienten sollten sich daher umfassend informieren und abwägen, ob sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen (hk).