Grundsteuerreform 2025: Bürger beklagen unerwartet hohe Steuerlast
Von Holger Korsten, 18.01.2025
Mit dem Inkrafttreten der Grundsteuerreform am 1. Januar 2025 sehen sich zahlreiche Immobilienbesitzer in Deutschland mit unerwartet hohen Steuerforderungen konfrontiert. Die Reform, die eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zum Ziel hatte, führt in vielen Fällen zu erheblichen Mehrbelastungen und sorgt für Unmut unter den Betroffenen.
Verzögerte Bescheide und steigende Hebesätze
Eine Umfrage der WELT AM SONNTAG ergab, dass von den 25 größten deutschen Städten 13 bislang keine neuen Grundsteuerbescheide verschickt haben. Städte wie Hamburg und Bonn planen den Versand erst im März, während Berlin die Bescheide bereits vor dem Jahreswechsel zustellte. Diese Verzögerungen führen zu Unsicherheit bei den Eigentümern, da die genaue Höhe der zukünftigen Zahlungen noch unbekannt ist (Welt).
Zudem nutzen einige Kommunen die Reform, um ihre Einnahmen zu steigern, indem sie die Hebesätze anheben. Beispielsweise haben mehrere Gemeinden in Schleswig-Holstein ihre Hebesätze teils rückwirkend erhöht, um finanzielle Defizite auszugleichen. Diese Praxis steht im Widerspruch zu früheren Versprechen der Politik, wonach die Reform aufkommensneutral gestaltet werden sollte (Bild).
Massenhafte Einsprüche und rechtliche Unsicherheiten
In Niedersachsen haben bislang 438.605 Immobilienbesitzer Einspruch gegen ihre neuen Grundsteuerbescheide eingelegt. Von diesen wurden erst 18 Prozent abschließend bearbeitet. Viele Eigentümer halten die Neuberechnung für verfassungswidrig und hoffen auf eine gerichtliche Klärung. Aktuell sind mehrere Verfahren beim niedersächsischen Finanzgericht anhängig, die sich mit der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer befassen (Quelle: Bild)
Möglichkeiten für betroffene Eigentümer
Immobilienbesitzer, die eine deutliche Erhöhung ihrer Grundsteuer feststellen, sollten ihre Bescheide sorgfältig prüfen. Fehlerhafte Angaben, etwa bei der Grundstücksgröße oder dem Bodenrichtwert, können zu überhöhten Steuerforderungen führen. In solchen Fällen ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids möglich. Allerdings sind die Erfolgsaussichten begrenzt, insbesondere wenn die Fristen bereits verstrichen sind. Einige Bundesländer bieten jedoch die Möglichkeit, den festgestellten Grundsteuerwert nachträglich anzupassen, sofern dieser mindestens 40 Prozent über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis, beispielsweise in Form eines Gutachtens, erforderlich (Finanztip).
Fazit
Die Grundsteuerreform 2025 stellt viele Immobilienbesitzer vor unerwartete finanzielle Herausforderungen. Verzögerte Bescheide, steigende Hebesätze und rechtliche Unsicherheiten tragen zur Verunsicherung bei. Betroffene sollten ihre Bescheide genau prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um unberechtigte Mehrbelastungen zu vermeiden (hk).