Celle (NI) – Der 4. Strafsenat – Staatsschutzsenat – hat heute (1. September 2016) sein Urteil im o.g. Verfahren gesprochen. Der 45jährige Kenan B. ist wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche mit der Revision angefochten werden. Der Angeklagte bleibt in Haft.
Der Senat hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in der Zeit von Juli 2014 bis zu seiner Festnahme im Oktober 2015 als Gebietsleiter der „Arbeiterpartei Kurdistans“ („Partiya Karkeren Kurdistan“ – PKK) zunächst im PKK‑Gebiet Hannover und sodann im PKK‑Gebiet Sachsen tätig gewesen ist.
Die Verhandlung hatte am 9. Juni 2016 begonnen. An insgesamt 16 Verhandlungstagen hat der Senat 1 Sachverständigen und 22 Zeugen vernommen.
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Herausgeber: Oberlandesgericht Celle