Landkreis Hildesheim (NI) – Wasser kann Gebäude, Wege, Brücken oder Dämme fluten und unterspülen. Vom Überschwemmungswasser mitgeführtes Treibgut ist gefährlich; genauso wie Öl, das meist aus überfluteten Heizöltanks ins Wasser gelangt. Auch belasteter Schlamm und Fäkalien, die die Fluten mitführen, bergen ein Risiko für Gesundheit und Umwelt. Verschmutztes Wasser ist eine Brutstätte für Krankheiten. Hochwasser kann auch die Wasser-, Gas-, Strom- und Telekommunikationsversorgung beeinträchtigen.
Nachdem das Wasser abgelaufen ist:
- Überprüfen Sie das Gebäude auf Schäden; entfernen oder öffnen Sie zur Kontrolle Fußbodenbeläge und Verkleidungen.
- Trocknen Sie betroffene Bereiche so schnell wie möglich, um Bauschäden, Schimmelpilz- oder Schädlingsbefall zu vermeiden.
- Sollten trotz aller Vorsichts- und Vorsorgemaßnahmen gesundheits-, wasser- und umweltgefährdenden Stoffen wie z. B. Heizöl oder Chemikalien in das ins Gebäude eingedrungene Wasser gelangt sein, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr.
- Lassen Sie beschädigte Bausubstanzen, Heizöltanks und elektrische Geräte von einem Fachmann prüfen.
- Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und beachten Sie deren Anweisungen.
- Machen Sie Fotos von den Schäden zur Beweissicherung.
- Um bei erneutem Auftreten von Überschwemmungen besser gerüstet zu sein, beseitigen Sie erkannte Schwachstellen schnellst möglich.
Infektionsrisiken bei Überschwemmungen
Im Zusammenhang mit Überschwemmungen stellt sich die Frage nach möglichen Infektionsgefahren. Hygienische Probleme ergeben sich vor allem nach dem Ende der Überschwemmung bei intensivem Kontakt zu möglicherweise mit Fäkalien kontaminiertem Wasser bei Aufräumarbeiten in Häusern, Kellern und Gärten. Grundsätzlich können über fäkal kontaminiertes Wasser z. B. nach Überflutung von Abwassersystemen bestimmte mit dem Stuhl ausgeschiedene Erreger übertragen werden und zu Magen-Darm-Erkrankungen oder Hepatitis A führen. Zur Vermeidung von Infektionsrisiken wird generell empfohlen, dass
- Kinder nicht im Überschwemmungswasser baden oder spielen.
- Abwehrgeschwächte Personen und kleine Kinder sowie Personen mit offenen Wunden sich nicht an den Aufräumarbeiten beteiligen.
- Der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und ggf. aktualisiert wird, da bei Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr erhöht ist.
Erwachsenen wird unabhängig von Überschwemmungsgeschehen eine Auffrischimpfung gegen Tetanus generell alle zehn Jahre empfohlen, bei einer Verletzung sollte unter Berücksichtigung von der Art der Wunde und der Anzahl der Vorimpfungen geklärt werden, ob eine sofortige Impfung notwendig ist.
Eine allgemeine Impfung gegen Hepatitis A ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch bei besonderer Gefährdung, z. B. für Einsatzhelfer und bei nicht verfügbarem sauberem Trink- und Waschwasser sowie Lebensmitteln, sinnvoll sein. - Bei der Reinigung von Häusern und Wohnungen nach Überschwemmungsgeschehen zum Schutz vor dem Kontakt mit möglicherweise „verkeimtem“ Wasser oder Schlamm Gummistiefel, wasserdichte Schutzhandschuhe aus Kunststoff und wasserabweisende Kleidung, die nach Benutzung gründlich gewaschen, oder ein Einwegschutzanzug, der anschließend entsorgt wird, getragen werden.
- Bei Auftreten einer Undichtigkeit der wasserdichten Handschuhe diese ausgezogen, die Hände sorgfältig und gründlich mit sauberem, hygienisch einwandfreiem, fließendem warmem Wasser und Flüssigseife gewaschen, ggf. mit einem Händedesinfektionsmittel desinfiziert und neue wasserdichte Handschuhe angelegt werden.
Gegen durch Schmierinfektion übertragbare Krankheiten schützt man sich am besten durch strikte Händehygiene und den Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln, vor allem von sauberem Trinkwasser. Um eine mögliche Infektion über verschmutze Hände zu vermeiden, sollten
- Während der Arbeiten in den aufzuräumenden Räumen keine Nahrung aufgenommen und keine Tabakwaren konsumiert werden.
- Vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen die Hände sorgfältig und gründlich mit sauberem, hygienisch einwandfreiem, fließendem warmem Wasser und Flüssigseife gewaschen und ggf. mit einem Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden.
- Mit dem Überschwemmungswasser direkt in Kontakt gekommene Lebensmittel wie Obst und Gemüse aus überfluteten Kellern oder überfluteten Gärten nicht mehr verzehrt und baldmöglichst in geschlossenen Behältnissen oder flüssigkeitsdichten, reißfesten Säcken entsorgt werden.
- Gartenbesitzer daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.ä. nicht geeignet ist.
- Konservendosen vor dem Öffnen unter Verwendung einer Bürste gründlich unter fließendem warmem Wasser gereinigt werden.
- Geschirr und andere Gebrauchsgegenstände, die mit dem Überschwemmungswasser in Kontakt waren, z.B. in der Geschirrspülmaschine mit heißem sauberem, hygienisch einwandfreiem Wasser gründlich gereinigt werden.
Es ist davon auszugehen, dass das Trinkwasser vor Ort laufend kontrolliert wird. Hinweise und Anordnungen wie z. B. Abkochgebote für das Trinkwasser sollten befolgt werden. Wasser sollte
- Beim erstmaligen Nutzen der Trinkwasserzapfstellen der zentralen Wasserversorgung nach dem Hochwasser erst mehrere Minuten aus dem Hahn ablaufen
- Zum Trinken, für die Körperreinigung oder zum Waschen von Geschirr, Kleidung und sonstigen Haushaltsgegenständen in Form sauberen Trinkwassers der zentralen Wasserversorgung verwendet werden.
- aus Einzelbrunnen, welche im Überschwemmungsgebiet liegen, vorerst nicht als Trinkwasser genutzt werden. Diese Brunnen sollten erst nach einer Freigabe durch das Gesundheitsamt wieder genutzt werden, denn auch klares und scheinbar appetitlich aussehendes Brunnenwasser ist aufgrund der Überschwemmung ggf. mit Krankheitserregern verunreinigt.
Die im Überschwemmungsgebiet zu reinigenden Flächen sollten erst vom groben Schmutz befreit, dann mit sauberem Leitungswasser abgespült und anschließend mit handelsüblichen Haushaltsreinigern gründlich gesäubert werden. Von einer Behandlung durchnässter Räume mit Desinfektionsmitteln wird grundsätzlich abgeraten, da das Hochwasser nicht nur Fäkalien sondern eine Vielzahl chemischer Stoffe enthalten kann, die gegebenenfalls mit Desinfektionsmitteln reagieren. Zudem ist bei durchnässten Materialien die Desinfektion nicht wirksam ist, da nicht alle Mikroorganismen erreicht werden. Nur in Einzelfällen kann eine Desinfektion mit einem Flächendesinfektionsmittel erforderlich sein.
Möbel, Polstermöbel und Teppiche, die mit dem Überschwemmungswasser in Kontakt waren, müssen, falls aufgrund der Materialbeschaffenheit kein für dieses Material ausreichend geeignetes Reinigungsverfahren zur Verfügung steht, entsorgt werden.
Verunreinigte, waschbare Textilien sind in einer Waschmaschine unter Verwendung eines Vollwaschmittels bei einer Temperatur von mindestens 60°C zu reinigen. In dieser Art nicht waschbare Textilien können ggf. desinfizierend chemisch gereinigt werden.
Sind Gegenstände bereits von Schimmel befallen sind zusätzliche Maßnahmen zu beachten:
- Schimmelpilzsporen nicht in andere Räume verbreiten, Vorsicht beim Transport verschimmelter Materialien, angrenzende Räume geschlossen halten.
- Schimmelpilzsporen nicht einatmen, Atemschutz tragen und nach Gebrauch entsorgen.
- Schimmelpilzsporen nicht in die Augen gelangen lassen – spezielle Schutzbrille tragen.
- Mit Schimmelpilzen befallene Materialien sollten grundsätzlich vor der Trocknung ausgebaut werden. Damit eine zügige Entfeuchtung erfolgen kann, sollten Oberbeläge, Vorbaukonstruktionen oder Verkleidungen zuvor entfernt werden, da die Nässe durch die Überflutung tief in die massive Bausubstanz wie Mauerwerk, Böden, Decken eindringen konnte. Oft ist es nicht ausreichend, die Baumaterialien nur oberflächlich abtrocknen zu lassen; die Trocknung von Decken, Böden und Wänden sollte mit geeigneten Geräten durchgeführt werden. Um langfristige Schäden durch den Schimmel zu vermeiden, sollten mit der Trocknung von Gebäuden grundsätzlich Fachfirmen beauftragt werden.
- Noch nicht von Schimmelpilzen befallene Gegenstände können gesäubert und getrocknet werden, um einer Schimmelbildung vorzubeugen. Als Grundregel kann gelten, dass Gegenstände, die sich nicht innerhalb von 24-48 Stunden trocknen lassen, entsorgt werden sollten, um Keim- und Schimmelbildung vorzubeugen.
- Befallene poröse Materialien wie etwa Tapeten, Gipskartonplatten, poröses Mauerwerk, poröse Deckenverschalungen können nicht gereinigt werden. Leicht ausbaubare Baustoffe wie Gipskartonplatten oder leichte Trennwände sind auszubauen und zu entfernen. Starker Schimmelpilzbefall auf nicht ausbaubaren Baustoffen sollte vollständig – dass heißt auch in tiefer liegenden Schichten – durch Abtragen der Baustoffe entfernt werden.
- Feuchtes Holz mit aktivem Schimmelpilzwachstum ist sehr schwierig zu sanieren. Es muss zumeist entsorgt werden. Bei schwierig zu entfernenden, tragenden Teilen kann ein oberflächlicher Befall durch Abschleifen entfernt werden. Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche wie Stühle und Schränke sollten oberflächlich feucht gereinigt, getrocknet und gegebenenfalls mit 70%igem Ethylalkohol desinfiziert werden.
- Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung, wie etwa Sessel oder Sofas, sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu sanieren. Im Normalfall sollten sie entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien wie Teppiche oder Vorhänge sind zumeist ebenfalls nur mit großem Aufwand zu reinigen. Bei starkem Befall sollten auch diese besser entsorgt werden.
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Urheber: Landkreis Hildesheim
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