Presseschau – WAZ: NRW-Justizminister Peter Biesenbach geht gegen Paralleljustiz vor

Aktuelle Deutsche Presseschau - Südwest-News -Presseschau – Essen (NRW) – Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) lässt erstmals das Ausmaß einer Paralleljustiz im Land untersuchen.

„Das Phänomen einer privaten Paralleljustiz ist ein bisher totgeschwiegenes Thema“, sagte Biesenbach der in Essen erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagausgabe).

Er werde deshalb Fachleute einsetzen, „um erstmals in Nordrhein-Westfalen ein Lagebild zur Paralleljustiz zu erstellen und Licht ins Dunkel zu bringen“, so Biesenbach weiter.

Der Staat dürfe bei diesem schwierigen Thema nicht den Eindruck erwecken, als ducke man sich weg. „Weder die Scharia noch die Mafia oder Moskau-Inkasso dürfen in Deutschland Recht sprechen, sondern nur unabhängige Gerichte“, sagte Biesenbach. Niemand wisse zurzeit genau, wie viele Streitfälle abseits der ordentlichen Justiz geklärt würden.

Die Polizei kenne jedoch Streitfälle, in denen Zeugen zunächst bereitwillig aussagten und später vor Gericht schwiegen. Dann hätten nicht selten bereits dubiose Friedensrichter ihr Werk vollendet, seien Geldzahlungen ohne Rechtsgrundlage verhängt oder Drohungen ausgesprochen worden, so der Justizminister: „Diese Riten und Regeln müssen wir durchbrechen.“

Mit der Paralleljustiz soll sich auch ein neues „Kompetenzzentrum für interkulturelle Kompetenz“ in Essen beschäftigen. Ab Ende des Jahres sollen sich dort zwölf Experten um die Aus- und Fortbildung der Justiz kümmern und dabei neben dem Islamismus auch Konzepte zur Bekämpfung von politischem Extremismus in den Blick nehmen.

In der Diskussion um ein Burka-Verbot vor Gericht bekräftigte Justizminister Biesenbach, dass er sich auf Bundesebene für eine klare rechtliche Grundlage einsetzen werde. Bislang liegt es im Ermessen des Richters, ob er die Verschleierung untersagt. „Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, die das Tragen vor Burka und Co. im Gericht verbietet“, forderte Biesenbach.

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