Osterholz-Scharmbeck / Pennigbüttel (NI) – Bereits am 9. März wurde in einem Einfamilienhaus an der Straße „Im Hof“ in Pennigbüttel der Leichnam eines hier alleinlebenden 80-jährigen Mannes aufgefunden.
In diesen Fällen ist es üblich, dass die Polizei den Leichenfundort aufsucht und untersucht, ob möglicherweise ein Fremdverschulden in Betracht kommt. Nach sich in diesem Fall anschließender rechtsmedizinischer Untersuchung und Durchführung einer Obduktion konnte aufgrund des Verletzungsbildes ein Fremdverschulden zunächst nicht ausgeschlossen werden.
Deshalb haben Beamte der Polizeiinspektion Verden/Osterholz in den vergangenen Tagen umfangreiche Befragungen von Nachbarinnen und Nachbarn sowie weiteren Bezugspersonen des Verstorbenen durchgeführt. Erst nach einer Ortsbesichtigung durch die Rechtsmedizin Hamburg, Auswertung der Krankenakten und ergänzende Untersuchungen der Rechtsmedizin steht fest, dass der 80-jährige Mann nicht aufgrund einer Fremdeinwirkung gestorben ist.
Ein Zutun Dritter wird ausgeschlossen.