Hamburg – Ein Jahr früher als vorgegeben erfüllt die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg die europäische Norm bei der Annahme und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen nach dem X-Rechnungsstandard.
Die entsprechende Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber europaweiter Vergabeverfahren, die daraus resultierenden Rechnungen elektronisch entgegenzunehmen und verarbeiten zu können. Die Richtlinie verlangt, dass die Länder die elektronische Rechnungsannahme und -verarbeitung bis zum 18. April 2020 eingeführt haben.
In Hamburg werden bereits seit vier Jahren elektronische Rechnungen verarbeitet – 2018 waren es über 100.000. Angesichts dieser sehr großen Stückzahlen profitiert die Stadt schon jetzt von einer elektronischen und digitalen Rechnungsverarbeitung.
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Dass wir die EU-Richtlinie mit dem neuen Format XRechnung schon jetzt standardmäßig erfüllen, unterstreicht einmal mehr Hamburgs Leistungsfähigkeit bei der Digitalisierung.“
Hintergrund:
XRechnung ist ein Standard zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Gemäß eines Beschlusses des IT-Planungsrates von Bund und Ländern ist die XRechnung maßgeblich für die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland. Sie stellt die nationale Umsetzung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung für Deutschland dar und bildet eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit deutschen Verwaltungen. Der Standard XRechnung wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) im Auftrag des IT-Planungsrates betrieben.
Eine elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie ist nur die Rechnung, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird, sodass ihre automatisierte und elektronische Verarbeitung ohne Medienbruch erfolgen kann. Eine Bilddatei, ein reines PDF oder eine eingescannte Papierrechnung ist keine elektronische Rechnung im Sinne der Richtlinie.
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Pressestelle der Finanzbehörde, Claas Ricker – Stadt Hamburg