Chemnitz (SN) – Die Notfallleitstelle der DB AG informierte am gestrigen Tag um 16:00 Uhr die Bundespolizeiinspektion Chemnitz über Kinder im Gleis auf der Bahnstrecke Chemnitz-Hilbersdorf/Chemnitz-Hauptbahnhof in Höhe Emilienstraße.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz begaben sich sofort zum Ereignisort. Als die Beamten vor Ort eintrafen, rannten die Kinder weg. Die Kinder (3×11 Jahre und 1×12 Jahre) konnten gestoppt werden. Sie wurden mit zum Bundespolizeirevier Chemnitz Hauptbahnhof genommen. Dort wurden sie über die Gefahren im Gleisbereich aufgeklärt. Die Erziehungsberechtigten der Kinder wurden informiert. Diese konnten ihre Kinder später vom Revier abholen.
Erst am Sonntag ereignete sich ein ähnlicher Fall. Auch hier informierte die Leitstelle der DB AG gegen 15:40 Uhr die Bundespolizeiinspektion Chemnitz über Personen im Gleis auf der Strecke Niederwiesa/Chemnitz Hilbersdorf. Beamte stellten vor Ort in der Nähe der Gleisen 3 Jugendliche fest (2xmännlich im Alter von 17 und 18 Jahren, sowie 1xweiblich 17 Jahre). Auf Nachfrage gaben die drei zu, dass sie sich im Gleisbereich aufhielten.
Die Präventionsbeauftragten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz, Herr Leistner und Herr Kurschat, appellieren noch einmal an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren der Bahnanlagen aufzuklären. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir wollen nur, dass alle Kinder wieder gesund und munter vom Spielen nach Hause kommen.“
Warnhinweis: In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei noch einmal eindringlich darauf hin, dass Bahnanlagen keine Spielplätze sind! Die Gefahren, die von heranfahrenden Zügen und Oberleitungen ausgehen sind nicht zu unterschätzen! Das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen ist lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten. Heranfahrende Züge nähern sich lautlos und werden je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen.
Die Oberleitungen haben eine Spannung von 15000 Volt. Der Kontakt, auch mittels Gegenständen ist für den Menschen tödlich. Bei Unterschreiten eines Sicherheitsabstandes von mindestens 1,50 m kann zudem die Spannung auch ohne direkte Berührung in einen Lichtbogen auf Personen überspringen.