Hannover – Oberbürgermeister Stefan Schostok: Antrag auf Ruhestand aus besonderem Grund

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hannover -Hannover (NI) – Oberbürgermeister Stefan Schostok hat heute (30. April) folgende Erklärung abgegeben:

„Vor fünfeinhalb Jahren bin ich von den Bürgerinnen und Bürgern zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover gewählt worden.

Ich habe dieses höchste Amt unserer Stadt immer im Bewusstsein der damit verbundenen großen Verantwortung, mit ganzer Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen. Dies gilt bis heute und galt auch in jüngerer Zeit uneingeschränkt. Ich war und bin mir keines Fehlverhaltens bewusst, aber die Entscheidung darüber liegt nun beim zuständigen Gericht.

Unabhängig von der juristisch offenen Frage persönlicher Schuld oder Unschuld ist jetzt eine Situation entstanden, in der mir die tragenden politischen Kräfte des Rates erklärtermaßen ihre Unterstützung versagen. Ohne hinreichende politische Unterstützung aber kann ein Oberbürgermeister nicht mehr uneingeschränkt zum Wohle der Stadt und ihrer Menschen arbeiten.

Da mir das für eine pflichtgemäße Amtsführung unerlässliche politische Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird, habe ich mich entschlossen, meine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen. Dies geschieht im Einklang mit den einschlägigen Regularien.

Ich bedanke mich für die hoch konstruktive und enge Zusammenarbeit mit vielen Kolleginnen und Kollegen der Stadtverwaltung, ohne die vieles nicht gelungen wäre. Und ich werde immer dankbar bleiben für unzählige inspirierende und bewegende Begegnungen mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer großartigen Stadt.

Ich habe jeden Tag mit größter Freude für Hannover gearbeitet.

Vielen Dank.“

Erläuterung zum weiteren Verfahren

Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt nach den Regularien der Niedersächsische Kommunalverfassung (§ 84 Satz 1 NKomVG). Noch heute wird Oberbürgermeister Stefan Schostok den entsprechenden Antrag beim Ratsvorsitzenden stellen. In einer außerordentlichen Sitzung wird der Rat voraussichtlich am 16. Mai ohne Aussprache über den Antrag entscheiden. Dreiviertel der Mitglieder müssen dem Antrag zustimmen. Bei Zustimmung wird der Vorgang der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt, mit der Bitte um Versetzung von Oberbürgermeister Schostok in den Ruhestand.

Der Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand hängt von der Entscheidung der Kommunalaufsicht ab. Mit dem Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand stehen Oberbürgermeister Schostok gesetzlich Ruhestandsbezüge zu.

Die Neuwahl eines*einer Oberbürgermeister*in muss spätestens sechs Monate nach der Versetzung in den Ruhestand durchgeführt werden. Über den Wahltermin entscheidet der Rat. Mögliche Optionen für einen Wahltermin (Haupt- und Stichwahl) werden zurzeit entwickelt.

Grundsätzlich gelten die für Urlaubs- und Abwesenheitszeiten festgelegten und geübten Vertretungsregelungen: Die Erste Stadträtin Sabine Tegtmeyer-Dette vertritt den Oberbürgermeister in Verwaltungsangelegenheiten, die Bürgermeister und die Bürgermeisterin vertreten ihn repräsentativ.

Bis zur außerordentlichen Ratssitzung Mitte Mai wird Oberbürgermeister Schostok die Amtsgeschäfte weiterführen. Bei repräsentativen Terminen wird er durch Bürgermeister Thomas Hermann vertreten.

Direkt nach der Ratssitzung wird Oberbürgermeister Schostok Urlaub nehmen, außer bei Terminen, bei denen er sich gesetzlich nicht vertreten lassen kann.

Für die reguläre Ratssitzung am 23. Mai bereitet die Verwaltung Beschlüsse vor, die für die Übertragung der Amtsgeschäfte auf die Vertretung bis zur Neuwahl notwendig sind.

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Die Pressemitteilung im Original finden Sie unter: www.presseservice-hannover.de