Dresden (SN) – Die Landeshauptstadt Dresden setzt als erste sächsische Kommune die gesetzliche Pflichtaufgabe der Digitalisierung um und startet ihr elektronisches Archiv.
Zugegeben, das klingt auf den ersten Blick vielleicht nicht sehr spannend. Aber wie legt man ein Original ins Archiv, wenn es digital ist? Wie lange bleiben gespeicherte Daten erhalten, auf welchem Medium und wie können unsere Nachfahren unsere digitalen Unterlagen auch noch in 100 Jahren lesen? Spannende Fragen, denen sich das Dresdner Stadtarchiv und der Eigenbetrieb IT nicht erst jetzt stellen. Seit der Jahrtausendwende ist der PC oder Laptop auf jedem Schreibtisch einer Verwaltung Standard. Der Bestand an digitalen Daten wächst stetig. Jetzt wird der erste Teil archiviert. Digitalisierung ist die Grundlage einer zukunftsfähigen, modernen Verwaltung. Das ist Chefsache und deshalb startet Oberbürgermeister Dirk Hilbert heute, 24. Mai 2019 das digitale Stadtarchiv.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Digitalisierung ist eines unserer Hauptthemen. Ohne konsequente Digitalisierung unserer Verfahren sind flexible Angebote, wie sie der Bürger erwartet nicht realisierbar. Und für unsere Mitarbeiter ist die Digitalisierung ein Schritt in neue, moderne Arbeitswelten. Schon im neuen Verwaltungszentrum wird es keine Aktenschränke mehr geben. Digitale Verwaltung eröffnet uns hier völlig neue Möglichkeiten. Die allerdings müssen nachhaltig und sicher sein. Wenn die Geburtsurkunde im Original digital ist und der Ausdruck die Kopie, ergeben sich viele Fragen. Hier sind wir auf einem guten Weg und ich bin stolz, dass wir dabei vorangehen. Ich danke allen, die fundierte Vorarbeit geleistet haben und mit Begeisterung diese Herausforderung stemmen.“
Mit dem digitalen Archiv startet Dresden in eine neue Ära. Die Verwaltung liefert keine Kisten voller Aktenbündel mehr ans Archiv und Zwischenarchiv in die Albertstadt. Heute laufen mehrere Terrabyte durch die Leitungen. Im Eigenbetrieb IT wird Platz auf den Festplatten und im elektronischen Archiv füllen sich die Speicherplätze. Elektronische Originale werden zu Archivgut mit ganz besonderen Ansprüchen.
Bereits vor der Jahrtausendwende wurde die Stadtverwaltung flächendeckend mit Hard- und Software ausgestattet. E-Mails dominieren den Schriftverkehr und der Wandlungsprozess in eine rein elektronische Verfahrensgestaltung ist annähernd abgeschlossen. Zukünftig werden relevante Informationen nur noch elektronisch vorhanden sein. Sie müssen für die rechtlich notwendige Nachweisführung und Dokumentation des Zeitgeschehens gesichert und archiviert werden.
Die Landeshauptstadt Dresden hat als erste Kommune Sachsens die archivgesetzliche Pflichtaufgabe umgesetzt, elektronisches Archivgut dauerhaft zu sichern und der Nutzung zugänglich zu machen. Gegenwärtig und zukünftig steht diese elektronische Überlieferung sowohl für die kommunale Verwaltungstätigkeit und für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft sowie Forschung zur Verfügung. Auch das Elektronische Stadtarchiv steht Interessierten zur kostenfreien Nutzung unter http://dresden.de/stadtarchiv zur Verfügung.
Das erste digitale Archivgut im Elektronischen Stadtarchiv ist der wertvolle Bestand „Stadtratssitzungen“ mit digitalen Audiomitschnitten aus dem Zeitraum vom 16. Oktober 1989 bis zum 3. Oktober 1990. Anhand der Originalmitschnitte von Rathausgesprächen, Pressekonferenzen und Stadtratssitzungen vom Herbst 1989 können sich die Nutzer an die historischen Brennpunkte der Geschichte in Dresden begeben. Sie können „hineinhören“ in die Themen, die Dresden in dieser Zeit bewegten – den Beginn der Friedlichen Revolution vor 30 Jahren. Dazu die Zweite Bürgermeisterin Annekatrin Klepsch: „Dreißig Jahre nach dem Fall der Mauer ist es ein bewusst gesetztes Signal, dass das erste digitale Archivgut im Elektronischen Stadtarchiv Dresden die Ereignisse aus dem Oktober 1989 in Originalaufnahmen wiedergibt. Die Aufnahmen versetzen uns in eine Zeit, die mit vielen Hoffnungen verbunden war. Sie erinnern uns daran, dass Demokratie, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der freien Meinungsäußerung keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern hart errungen wurden und an vielen Stellen verteidigt werden müssen.“
Das Elektronische Stadtarchiv entspricht den nationalen und internationalen Standards an ein Open Archival Information System (OAIS) und damit den Anforderungen an die digitale Archivierung. Sowohl klassisches als auch elektronisches Archivgut wird erst nach Prüfung der geltenden archivgesetzlichen Grundlagen, der Prüfung von Schutzfristen, der Prüfung des Datenschutzes sowie des Urheberrechts zur Benutzung freigegeben oder online auf der Internetplattform des Stadtarchivs nutzbar sein.
Das Elektronische Stadtarchiv kann ad hoc elektronisches Archivgut von der digitalen Stadtverwaltung übernehmen. Eine lückenlose Sicherung und Überlieferung von der Entstehung elektronischer Akten bis zur elektronischen Archivierung kann garantiert werden.
Das System des Elektronischen Stadtarchivs ist mit weiteren Standardmodulen ausbaufähig. Gegenwärtig laufen Projekte zur Optimierung der Bereitstellung von elektronischem Archivgut im digitalen Lesesaal und für die Online-Nutzung.
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Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit