Hamburg – Seit Mitte 2016 haben grundsätzlich alle Menschen in Deutschland das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein so genanntes Basiskonto zu eröffnen. Der neue Rechtsanspruch auf ein Basiskonto gilt ausdrücklich auch für Wohnungslose und Asylsuchende. Mit dem neuen Faltblatt „Recht auf ein Konto“ informiert die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz über die neue Rechtslage.
„Ein Girokonto ist heutzutage für die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben unentbehrlich. Die Schaffung des Rechtsanspruchs war deshalb überfällig. Mit dem neuen Informationsangebot wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen über ihre Rechte informiert sind und mit diesem Wissen ein eigenes Bankkonto eröffnen können“, sagt Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks.
Der Informationsflyer vermittelt den Anspruchsberechtigten in kurzer und knapper Form die wichtigsten Informationen über den Zugang zu einem Basiskonto sowie über die bestehenden Möglichkeiten, sich gegen eine etwaige Ablehnung durch eine Bank zur Wehr zu setzen. Der Flyer ist in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi, Polnisch, Türkisch und Russisch erhältlich.
Das Faltblatt kann bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz kostenfrei per E-Mail unter publikationen@bgv.hamburg.de oder per Telefon unter 040-428 37-2368 bestellt werden. Außerdem steht das Informationsangebot auch mehrsprachig unter der Adresse http://www.hamburg.de/kundenschutz/7794042/recht-auf-ein-konto/ zum Download bereit.
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Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz – Hamburg