Bobenheim-Roxheim – Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt: In der Fischerstraße Unfall gebaut und langen Schuh gemacht

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - Polizei-News - Rheinland-Pfalz -Bobenheim-Roxheim – Eine 55-jährige Frau aus Tauberbischofsheim erscheint bei hiesiger Polizeiinspektion und gibt an, dass sie ihren Pkw, einen braunen Dacia Duster, im Zeitraum vom 26.09.19 bis 28.09.19 am rechten Fahrbahnrand in der Fischerstraße in Bobenheim-Roxheim parkte.

Nun habe sie Kratzspuren an der vorderen linken Stoßstange bemerkt. Der Schaden beläuft sich auf ca. 400,-EUR. Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt.

Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor.

In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben – ihre Polizei Frankenthal.

OTS: Polizeidirektion Ludwigshafen