Senat richtet Umgang mit Grund und Boden neu aus – Städtische Grundstücke sollen vermehrt über Erbbaurechte vergeben werden.
Hamburg – Der Senat hat heute sein Konzept für eine aktive Liegenschafts- und Bodenpolitik vorgestellt. Hamburg soll eine Stadt für alle bleiben und bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zur Verfügung stellen. Die Analyse der Situation in Hamburg bezüglich der knappen sowie nicht vermehrbaren Ressource Boden, der Nutzungskonkurrenzen, der Bevölkerungszahlen, der Bodenpreise und der Mieten stellt die Stadt vor die Herausforderung, neue Instrumente zu entwickeln und die vorhandenen zu schärfen. Die Festlegung von veränderten Konditionen bei der Neubestellung von Erbbaurechten ist ein zentraler Baustein der Drucksache „Sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg“.
Mit der vermehrten Neubestellung von Erbbaurechten trägt der Senat dafür Sorge, auch in Zukunft auf veränderte Ziele der Stadtentwicklung reagieren zu können. Hamburg hat in der Baulandkommission des Bundes wichtige und zentrale Punkte einbringen können und erreicht, das eine stärkere Betonung der Bedeutung des Gemeinwohls und des Ziels der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen im Baugesetzbuch empfohlen wird. Daneben nutzt Hamburg auch konsequent die Instrumente des Baugesetzbuchs, um bezahlbaren Wohnraum sowie stabile Quartiere zu sichern. Bei der Grundsteuerreform will Hamburg die Möglichkeit einer eigenen Grundsteuer C für baureife Grundstücke nutzen, um Immobilienspekulationen noch stärker entgegenzutreten.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Grund und Boden sind keine beliebig vermehrbare Ware, sondern eine wertvolle Ressource. Hamburg hat die Herausforderungen der steigenden Boden- und Mietpreise früh erkannt und ist aktiv geworden. Unsere Liegenschafts- und Bodenpolitik fußt auf verschiedenen Grundlagen, die sich bewährt haben und die wir weiterentwickeln. Dazu gehört, dass Hamburg künftig die städtischen Grundstückspreise für geförderten Wohnungsbau begrenzt und die Erbbaurechte attraktiv und sozial gestaltet. Unser Ziel muss es jetzt sein, eine am Gemeinwohl orientierte Bodenpolitik zu machen. So wollen wir in Hamburg langfristig für bezahlbare Mieten sorgen und über die verstärkte Vergabe von Erbbaurechten den Gestaltungsspielraum der Stadt erhalten. Darüber hinaus ist es wichtig, die Empfehlungen der Baulandkommission für eine nachhaltige Bereitstellung und Mobilisierung von Bauland umzusetzen.“
Dr. Andreas Dressel, Senator für Finanzen und Verwaltungsratsvorsitzender des städtischen Immobilienmanagements: „Mit dem Grundsatz Vorfahrt für das Erbbaurecht in geeigneten Fällen entwickeln wir unsere Bodenpolitik sehr sozial, aber auch im Interesse städtischer Interessen und nachfolgender Generationen weiter. Wir haben im Bündnis für das Wohnen intensiv erörtert, wie wir gleichwohl erreichen, dass durch die neuen Konditionen keine Wohnung weniger gebaut und nirgendwo die Mieterschaft relevant mehr belastet wird. Dazu haben wir einen guten Weg beschlossen, der das Erbbaurecht, den Wohnungsbau und den Mieterschutz gleichermaßen voranbringt. Mit unseren ‚Sozialtarifen‘ für Erbbauberechtigte in Eigenheimen unterstreichen wir, dass wir auf Härtefälle angesichts unserer Bodenwertentwicklung Rücksicht nehmen wollen. Die Ausübung von Vorkaufsrechten und der Ankauf von strategisch wichtigen Flächen zeigen, dass wir mit einer aktiven Grundstückspolitik einen ganz wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklungspolitik leisten – das werden wir angesichts der knapper werdenden Flächen und zur Vermeidung von Verdrängung weiter ausbauen. Am angespannten Hamburger Immobilienmarkt brauchen wir eine starke Stadt als aktiven Akteur. Den Instrumentenkasten schöpfen wir dazu voll aus – mit der zukünftigen Grundsteuer C für baureife Grundstücke haben wir einen zusätzlichen Hebel, um Spekulationen einen Riegel vorzuschieben. Den wollen wir nutzen.“
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Stadt Hamburg – Pressestelle der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen