Bayerns Justizminister Eisenreich: „Bremsen des Mietpreisanstiegs ist wichtiges Anliegen / Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen notwendig / Mietenstopp durch Landesgesetz ist verfassungswidrig“
Bayern / München – Heute beginnen die Initiatoren des Volksbegehrens „6 Jahre Mietenstopp“ mit der Unterschriftensammlung. Kernforderung ist, dass Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang unterbunden werden, es sei denn, die erhöhte Miete übersteigt nicht den Betrag von 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Hierzu Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig. Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund und nicht bei den Ländern.“
Eisenreich weiter: „Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist daher auch für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Dazu brauchen wir die Schaffung von preiswertem Wohnraum und einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Daher haben wir die Mieterschutzverordnung neu erlassen, um die Mietpreisbremse in Bayern auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Wir begrüßen ausdrücklich die heute im Bundeskabinett beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete. Bei deutlich überhöhten Mieten brauchen wir zudem eine spürbare Ahndung. Deshalb müssen die Hürden für eine Ahndung des Mietwuchers gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dazu werden wir eine Bundesratsinitiative starten. Wenn eine Wohnung veräußert wird, halte ich es zudem für sinnvoll, dass die Miete für drei Jahre nicht erhöht werden darf.“
Dagegen ist ein jahrelanger und genereller Mietenstopp im Landesrecht, wie ihn das Volksbegehren fordert, verfassungswidrig. Das sei keine Frage des politischen Willens, sondern der gesetzlichen Kompetenzen, erläutert Eisenreich. Der Bund habe das Mietpreisrecht, insbesondere mit der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenze, bereits abschließend geregelt.
Auch unabhängig von der fehlenden Gesetzgebungskompetenz hält es der Bayerische Justizminister für fraglich, ob der mit einem sechsjährigen Mietenstopp verbundene Eingriff ins Eigentumsgrundrecht verhältnismäßig ist.
Abschließend betont Eisenreich: „Es ist unseriös, den Bürgerinnen und Bürgern vorzumachen, dass man das Problem der Mietpreissteigerung durch einen Mietenstopp im Landesrecht lösen kann. Das ist Populismus. Auch bei einem berechtigten Anliegen ist niemandem geholfen, wenn man die Menschen für ein Vorhaben mobilisiert, für das der Landesgesetzgeber keine Zuständigkeit hat. Direkte Demokratie, die unmittelbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gesetzgebung ist gut und wichtig – darauf sind wir in Bayern auch zu Recht stolz. Aber das Volksbegehren als wichtiges Instrument direkter Demokratie sollte nicht missbraucht werden.“
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens „6 Jahre Mietenstopp“ sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden, es sei denn, die erhöhte Miete übersteigt nicht den Betrag von 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei Neuvermietungen soll nach dem Gesetz zukünftig maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen.
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Bayrische Staatskanzlei