Finanzen/Ausschuss.
Berlin – Bundestag: (hib/HLE) Im Finanzausschuss zeichnet sich eine Mehrheit für eine Reduzierung der Mehrwertsteuer im Eisenbahn-Fernverkehr von derzeit 19 Prozent auf den reduzierten Satz von sieben Prozent ab. Dies wurde in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung am Mittwoch deutlich, als der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (19/12089) beraten wurde.
Damit strebt die Fraktion eine Senkung der Umsatzsteuer im Schienenpersonenverkehr generell auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent an. Durch die derzeitige Besteuerung des Schienenpersonenverkehrs, die nur für den Nahverkehr einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent vorsieht, würden die Potenziale für ökologische Lenkungswirkung im Verkehrsbereich nicht ausgenutzt. Dies werde den aktuellen umweltpolitischen Herausforderungen, insbesondere der Bekämpfung der globalen Klimakrise und des Artensterbens, nicht gerecht, schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll dafür Sorge tragen, dass die Steuerermäßigungen, deren Volumen mit 400 Millionen Euro angegeben wird, zu 100 Prozent an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden, fordert die Fraktion.
In der Aussprache über den allerdings von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP-Fraktion abgelehnten Antrag (Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke waren dafür, AfD-Fraktion enthielt sich) machten die SPD- und die CDU/CSU-Fraktion deutlich, dass dieser Vorstoß bereits im Entwurf zur Umsetzung des Klimaschutzpakets enthalten sei. Die AfD-Fraktion bezeichnete den Vorstoß als grundsätzlich richtig. Die FDP-Fraktion wandte ein, es könne nicht nur darum gehen, einzelne Tatbestände im Umsatzsteuerrecht zu ändern. Notwendig sei eine große Lösung. Die Linksfraktion unterstützte dagegen den Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich wiederum erfreut zeigte, dass die Koalition ihrem Vorschlag folgen wolle.
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Deutscher Bundestag