Berlin – Thema im Bundestag: Stärkung der beruflichen Bildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung.

Deutsches Tageblatt - Heute im Bundestag - Aktuell -Berlin – Bundestag: (hib/ROL) Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung war Thema einer Öffentlichen Anhörung am Mittwochvormittag vor dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Nach Ansicht der Bundesregierung muss die berufliche Bildung sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der von der Bundesregierung geplanten Novelle ist laut Gesetzentwurf (19/10815) daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen.

Volker Born (Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH) betonte, dass die von CDU/CSU und SPD geplante Einführung einer Mindestausbildungsvergütung potenziell systemgefährdend sei, da die ohnehin sinkende Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen insbesondere in strukturschwachen Regionen aufgrund der finanziellen Belastungswirkung dieser Maßnahme weiter gefährde. Gleichwohl begrüßte der ZDH die Pläne, bisherige berufliche Aufstiegsfortbildung in aufeinander aufbauende Stufen zu gliedern. Sie werden dann „Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in“ und als zweite Stufe „Bachelor Professional „heißen. Als dritte Stufe soll der Meister durch die Bezeichnung „Master Professional“ ergänzt werden.

Achim Dercks (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK) lobte die neuen gesetzlich geschützten Abschlussbezeichnungen der Höheren Berufsbildung, kritisierte aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Entwicklung der Digitalisierung nicht ausreichend Rechnung trage.

Professor Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB) betonte, dass nur wenn es der Berufsbildung gelinge, junge Menschen und deren soziales Umfeld von der Attraktivität des Systems zu überzeugen, ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden können, um den weiterhin hohen Bedarf der Wirtschaft zu decken. Ein solcher Ansatz für eine Attraktivitätssteigerung sei zum Beispiel das Berufslaufbahnkonzept, über das die Karriereoptionen in der Berufsbildung verdeutlicht werden können. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) würde die Gleichwertigkeit von Fortbildungsabschlüssen mit hochschulischen Abschlüssen aufgezeigt werden.

Insgesamt sei das duale System der beruflichen Bildung mit seiner gesetzlichen Basis gut und praxisnah aufgestellt, betonte Barbara Dorn (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA). Sie sprach sich lediglich für eine „minimalinvasive“ Novellierung aus. Sie verwahrte sich zudem gegen die Änderung der Abschlussbezeichnungen. Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung zur Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung begrüßten Elke Hannack und Manuelas Conte vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB fordert eine grundsätzlich Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts aller Ausbildungsvergütungen mit einer Einstiegshöhe von 660 Euro sowie die Einführungen der neuen Bezeichnungen bei der Höherqualifizierende Berufsbildung. Sie seien international verständlich.

Susanne Nowak (Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit) trat für mehr Inklusion in der berufliche Bildung ein. Wege für junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in die Ausbildung dürften keine Sonderregelungen oder auch „Sackgassen“ sein. Sirikit Krone (Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen) kritisierte, dass es eine große Vielfalt dualer Studienangebote gebe, die mittlerweile zu einem hohen Maß an Intransparenz geführt habe, die sich häufig negativ für die Orientierung der Schulabgänger auswirke. Sie forderte zudem eine einheitliche rechtliche Grundlage der Praxisphasen in den Betrieben während eines dualen Studiums.

Katharina Weinert (Handelsverband) sprach sich ebenfalls gegen die Einführung neuer Bezeichnungen für Fortbildungen aus und die Streichung des Lernumfangs in Mindeststunden. Eine Lehrgangsteilnahme sei nicht Voraussetzung für die Prüfungszulassung und eine Differenzierung zwischen Unterricht und Selbstlernen oder Praxis wäre systemwidrig. Zudem sollten Mindestausbildungszeiten bei Verkürzung einer Ausbildung transparent gemacht, aber gleichzeitig auch nicht unbegrenzt unterschritten werden.

Der Anhörung lagen der Gesetzentwurf (19/10815), zwei Unterrichtungen (19/12798, 19/10425), der Berufsbildungsbericht (19/9515), der Antrag der AfD (19/11154 ), zwei Anträge der FDP (19/11119, 19/11106), der Antrag der Linken (19/10757) und der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/10219) zugrunde.

***
Deutscher Bundestag