Berlin – Aktuelles Thema im Bundestag: Vorgänge bei Max-Planck-Gesellschaft

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort.

heute-ein-thema-im-bundestagBerlin – Bundestag: (hib/ROL) Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) hat in sechs Fällen an verschiedenen Max-Planck-Instituten (MPI) Untersuchungen wegen des Verdachts auf Fehlverhalten eingeleitet. In einem Fall wurde aufgrund eines nicht genehmigten doppelten Beschäftigungsverhältnisses der Anstellungsvertrag beendet. In fünf Fällen handelte es sich um Führungsfehlverhalten, davon drei Fälle in der Biologisch-Medizinischen Sektion, ein Fall in der Chemisch-Physikalisch-Technischen Sektion und ein Fall in der Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion. Die Lösungswege reichten von persönlicher Begleitung durch Coaching über Entlastung durch zusätzliches Personal bis hin zu einem befristeten oder unbefristeten Leitungsentzug. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13055) auf die Kleine Anfrage (19/12563)

Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen seien – wie alle juristischen Personen – an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland gebunden. Dies gelte auch im Hinblick auf arbeitsrechtliche Vorschriften, die die Grundlage für interne Untersuchungen zu arbeitsrechtlich relevantem Fehlverhalten bilden. Im Hinblick auf wissenschaftliches Fehlverhalten gebe es bereits seit dem Jahr 1998 die „Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Sie seien nach einer grundlegenden Überarbeitung und Aktualisierung im Juli 2019 unter dem Titel „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ in neuer Fassung veröffentlicht worden.

Vor diesem Hintergrund habe die MPG für den Umgang mit wissenschaftlichem und persönlichem Fehlverhalten jeweils interne Regelungen etabliert. Dabei sei ein auf den Grundprinzipien der internationalen Ombudsvereinigung basierendes Ombudswesen eingerichtet worden. Darüber hinaus bestünden bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen Aufsichtsgremien, die nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben die Tätigkeit der jeweiligen Geschäftsleitung überwachen und in denen auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung vertreten sind.

***
Deutscher Bundestag