Am Sonntag 2 Wahllokale geöffnet.
Magdeburg (ST) – Am 1. Dezember 2019 wird in der Ortschaft Beyendorf-Sohlen gewählt. Zur Wahl stehen die bislang noch freien Sitze im Ortschaftsrat. Der Ortschaftsrat hat die Aufgabe, die besonderen Interessen der Einwohner*innen des eingemeindeten Ortsteiles der Landeshauptstadt zu vertreten. Damit das Gremium arbeitsfähig bleibt, sollen mit der Ergänzungswahl die freien Sitze für den Rest der bis 2024 laufenden Wahlperiode besetzt werden.
Noch bis zum Freitag, den 29. November, 18:00 Uhr können Briefwahlunterlagen im Wahlamt/ Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Straße 10 beantragt werden. Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung kann eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen bis spätestens 15:00 Uhr am Wahltag ebenfalls im Wahlamt erfolgen. Am Samstag, den 30. November 2019 ist dort zudem eine Antragstellung von 9:00 bis 12:00 Uhr möglich. Online können Briefwahlunterlagen bis diesen Donnerstag, dem 28. November 2019, 13:00 Uhr unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Stadt/Wahlen beantragt werden.
Alle Briefwähler*innen sollten darauf achten, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Post aufzugeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr eingegangen sind. Die Wahlbriefe sollten bei einer Postbeförderung bis spätestens Donnerstag in einen Postkasten der Deutschen Post eingeworfen werden, um noch rechtzeitig zur Auszählung zu gelangen. Wahlbriefe können alternativ am Wahlsonntag von 8:00 bis 18:00 Uhr in der Verwaltungsaußenstelle Beyendorf-Sohlen (Dodendorfer Weg 12) abgegeben oder in den Briefkasten des Wahlamtes eingeworfen werden.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahlunterlagen beantragt haben, können in den beiden Wahllokalen am Wahlsonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr ihre Stimme abgeben. Diese befinden sich im Gemeindekirchenraum Beyendorf, Schulstraße 4/5 (Wahlbezirk 7801) und in der Verwaltungsaußenstelle Beyendorf-Sohlen, Dodendorfer Weg 12 (Wahlbezirk 7802). Dazu bringen Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder einen alternativen Lichtbildausweis, der zur Identitätsprüfung des Wahlberechtigten benötigt wird, mit. Für den Fall, dass ein Wahlberechtigter seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat bzw. nicht mehr auffinden kann, reicht auch das Vorzeigen des Personalausweises im entsprechenden Wahllokal. Eine Übersicht, welche Straßen welchen Wahllokalen zugeordnet sind, ist im Amtsblatt Nr. 25/2019 zu finden: www.magdeburg.de/PDF/Amtsblatt_25_2019.PDF?ObjSvrID=37&ObjID=39841&ObjLa=1&Ext=PDF.
Nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr ermitteln die Wahlvorstände für ihr Wahllokal das Abstimmungsergebnis. Die Stimmen aus der Briefwahl werden dabei mit einbezogen; sie werden im Wahlbezirk 7802 ausgezählt. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Die Ergebnisse der Ortschaftsratswahl werden auf der Internetseite des Wahlamtes am Sonntagabend unter www.magdeburg.de/Wahlen veröffentlicht.
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