Den Beamten war der Pkw-Lenker zuvor aufgefallen, wie dieser aufgrund seiner unsicheren Fahrweise die gesamte Fahrbahnbreite beanspruchte. Bei der Kontrolle des 43-Jährigen räumte der Mann ein, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, da ihm diese bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden ist.
Die Polizisten veranlassten beim dem alkoholisierten Autofahrer auf richterliche Anordnung die Entnahme einer Blutprobe und untersagten die Weiterfahrt.
OTS: Polizeipräsidium Konstanz