Anstieg der Messerangriffe: Nancy Faeser plant drastische Verschärfung des Waffenrechts

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Anstieg der Messerangriffe – Die Zahl der Messerattacken in Deutschland ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, was nun Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu bewegt hat, drastische Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts vorzuschlagen.

Laut aktuellen Polizeistatistiken gab es im Jahr 2023 etwa 8.951 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung, bei denen Messer zum Einsatz kamen – ein Anstieg von 5,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders beunruhigend ist die Zunahme von Messerangriffen in Bahnhofsgegenden, die im ersten Halbjahr 2024 bereits 430 Fälle verzeichneten. Diese Zahl zeigt eine besorgniserregende Tendenz, da sie im Vergleich zu früheren Jahren einen deutlichen Anstieg darstellt. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 wurden insgesamt 777 Fälle an Bahnhöfen registriert. Die steigenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit, mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihre Pläne zur Verschärfung des Waffenrechts vorantreibt​.

Als Reaktion auf eben diese Entwicklung plant Faeser eine signifikante Verschärfung des Waffenrechts. Ein zentraler Punkt ihres Vorstoßes ist die Reduzierung der erlaubten Klingenlänge für Messer, die in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen, von 12 auf 6 Zentimeter. Darüber hinaus sollen bestimmte Messerarten, wie Springmesser, vollständig verboten werden. Nach dem aktuellen deutschen Waffenrecht sind Springmesser im Prinzip generell verboten, sofern sie nicht bestimmte Ausnahmen erfüllen, die jedoch in der Praxis selten zutreffen. Diese Ausnahmen beziehen sich auf Messer, deren Klingen seitlich austreten und die eine Klingenlänge von maximal 8,5 Zentimetern sowie keine doppelschneidige Klinge haben. Diese Messer dürfen außerdem nur dann mitgeführt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, beispielsweise für berufliche Zwecke​. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die steigende Zahl von Messerangriffen einzudämmen.

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Neben den geplanten Einschränkungen bei der Klingenlänge gelten bereits jetzt strikte Regelungen für bestimmte Messer. So ist das Mitführen von Einhandmessern, die mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden können, außerhalb der eigenen vier Wände verboten. Zudem unterliegen Butterflymesser einem generellen Verbot in Deutschland. Butterflymesser sind in Deutschland seit der Änderung des Waffengesetzes im Jahr 2003 verboten. Diese Messer wurden aufgrund ihrer Gefährlichkeit und ihres Einsatzes in kriminellen Handlungen in die Liste der verbotenen Waffen aufgenommen. Das Verbot umfasst sowohl den Erwerb als auch den Besitz, das Führen und den Handel mit Butterflymessern. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet werden

Kritiker der geplanten Maßnahmen äußern jedoch Zweifel, ob diese Verschärfungen ausreichen, um die Ursachen der zunehmenden Gewalt zu bekämpfen. Sie argumentieren, dass neben strengeren Gesetzen auch präventive Maßnahmen und eine verstärkte Polizeipräsenz notwendig seien, um die öffentliche Sicherheit effektiv zu gewährleisten. Ob Faesers Vorschläge die erhoffte Wirkung zeigen, bleibt abzuwarten​. Doch sie stellen zumindest einen ersten Schritt dar, um das wachsende Problem der Messergewalt in den Griff zu bekommen und die öffentliche Sicherheit zu stärken.

Holger Korsten, Mittelrhein Tageblatt