Aschaffenburg (BY) – AKTUELLE CORONA-REGELN: Das gilt aktuell heute in der Stadt Aschaffenburg (Stand 19.03.2021):
Inzidenzphase zwischen 50 und 100
Einzelhandel:
„Click & meet“: ein Kunde/ 40 m² mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung
Schulen und Kitas sind geschlossen.
Freizeit und Kultur: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten mit vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung
Sport: max. 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
Kontaktbeschränkungen: 1 Haushalt + 1 Haushalt – max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
CORONA REGELN AB 15. MÄRZ AUF EINEN BLICK INZIDENZPHASE 50 UND NIEDRIGER:
Einzelhandel: 1 Kunde/10 m2 bei ersten 800 m2, darüber hinaus 1 Kunde/20 m2
Freizeit und Kultur: Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanische Gärten sowie Gedenkstätten
Sport: Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Schulen: (Festlegung am Freitag der Vorwoche für die ganze Woche)
Grundschulen: Voller Präsenzunterricht ohne Mindestabstand
Weiterführende Schulen: Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht
Kindertagesstätten: normal geöffnet
Kontaktbeschränkungen: erst bei einer Inzidenz unter 35: 1 Haushalt + 2 Haushalte – max. 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
INZIDENZPHASE ZWISCHEN 50 UND 100
Einzelhandel:„Click & meet“: ein Kunde/ 40 m² mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung
Freizeit und Kultur: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten mit vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung
Sport: max. 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
Schulen: (Festlegung am Freitag der Vorwoche für die ganze Woche) Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht
Kindertagesstätten: eingeschränkter Regelbetrieb
Kontaktbeschränkungen: Bei einer Inzidenz 35 – 100: 1 Haushalt + 1 Haushalt – max. 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
INZIDENZPHASE ÜBER 100
Einzelhandel: es gelten die Regeln bis 7. März
Freizeit und Kultur: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten geschlossen
Sport: nur kontaktfreier Sport mit max 2 Personen im Außenbereich
Schulen: (Festlegung am Freitag der Vorwoche für die ganze Woche) In den Abschlussklassen Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht. An allen anderen Schularten oder
Jahrgangsstufen Distanzunterricht
Kindertagesstätten: geschlossen
Kontaktbeschränkungen: 1 Haushalt + max. 1 Person (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
WAS PASSIERT, WENN DIE INZIDENZWERTE FALLEN ODER STEIGEN?
7-Tages-Inzidenz ist an 3 Tagen hintereinander unter 50/100: dann Wechsel in die „Inzidenzphase 50 und
niedriger/ „Inzidenzphase zwischen 50 und 100““ einen Tag nach Bekanntmachung
7-Tages-Inzidenz ist an 3 Tagen hintereinander über 50: dann Wechsel in die „Inzidenzphase zwischen
50 und 100“ einen Tag nach Bekanntmachung
7-Tages-Inzidenz ist an 3 Tagen hintereinander über 100: dann Wechsel in die „Notbremse“ einen Tag nach Bekanntmachung
BITTE BEACHTEN: DIE MASKENPFLICHT BESTEHT WEITERHIN IN INNENRÄUMEN UND AN AUSGEWIESENEN ORTEN!
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Öffnungsschritte ab 22. März sind eigentlich
1. die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich;
2. die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest;
3. kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Diese sind in der Stadt Aschaffenburg im Augenblick nicht möglich. Voraussetzung für die oben genannten Öffnungsschritte ist, dass mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten wird und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Generell ist das Infektionsgeschehen im Augenblick aber leider steigend.
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Stadt Aschaffenburg