Aschaffenburg (BY) – Auf der gemeinsamen Teststrecke von Stadt und Landkreis Aschaffenburg auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz sind beginnend mit dem 11. Oktober keine kostenlosen Coronatests für jedermann mehr möglich.
Lediglich Menschen, die nach der Testverordnung des Bundes berechtigt sind, können sich dort noch testen lassen. Dabei sind die Berechtigungsgründe nachzuweisen. Die kostenlosen Tests stehen demnach insbesondere den folgenden Personen zur Verfügung:
berechtigt für kostenlosen Schnelltest:
- bis 31.12.2021: sämtliche Minderjährige
- Personen, die beim Test noch nicht zwölf Jahre alt sind oder deren zwölfter Geburtstag nicht länger als drei Monate zurück liegt
- Personen, für die der Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten (z. B. wegen Schwangerschaft)
berechtigt für kostenlosen PCR-Test:
- Personen mit einem positiven Schnelltest
- vom Gesundheitsamt zum Test aufgeforderte Personen (z. B. Kontaktpersonen)
- Personen mit Warnung durch die Corona-Warn-App (Statusanzeige „erhöhtes
- Risiko“)
Grundsätzlich sind ein Lichtbildausweis sowie die entsprechenden Nachweise der Berechtigung bei der Testung vorzulegen; so etwa ein Schreiben des Gesundheitsamtes, ein ärztliches Zeugnis oder die Corona-Warn-App-Meldung.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter der 06021/394-889 ist erforderlich.
Nicht berechtigte Personen können sich auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums über die Bayerische Teststrategie und -angebote informieren:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/
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Stadt Aschaffenburg