Bad Kreuznach (RLP) – Zur Bewältigung der Einsatzlage wurde auf dem Veranstaltungsgelände wieder eine Jahrmarktswache eingerichtet und während der Dauer des Jahrmarktes in gestaffelten Phasen mit unterschiedlichen Einsatzstärken betrieben. Erstmals hatte die Stadt Bad Kreuznach eine Gefahrenabwehrverordnung „Jahrmarkt“ erlassen. Diese untersagte ein Mitführen von Rucksäcken und ähnlich großen Taschen. D
ie Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung wurde durch Einlasskontrollen an den drei Zugängen zum Festgelände überwacht. Aus Sicht der Polizei wurden die Maßnahmen im Hinblick auf die derzeitige Sicherheitslage weitgehend akzeptiert. Weiterhin wurde erstmals stationäre polizeiliche Videotechnik an den drei Zugängen zum Festgelände und auf dem Platz eingesetzt. Die auf dem Festgelände eingesetzten Polizeikräfte waren teilweise mit Körperkameras ausgestattet. Diese Maßnahmen stießen auf eine sehr hohe Akzeptanz bei den Besuchern.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden deutlich weniger Aggressionsdelikte festgestellt. Dennoch musste 24 Personen ein Platzverweis erteilt werden. Auf dem Gebiet der Körperverletzungsdelikte war eine deutliche Reduzierung von 24 auf 10 Delikte festzustellen. Inwieweit dies auf den Einsatz der Videotechnik zurückzuführen ist, ist nicht bekannt. Insgesamt wurden 25 Strafanzeigen (Vorjahr 40) registriert.
Bei den durchgeführten Jugendschutzkontrollen wurde ein deutlicher Rückgang von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt. Insbesondere wurden keine stark alkoholisierte Jugendliche festgestellt. Dies sei laut Rückmeldungen von Jugendlichen in großen Teilen auf das Rucksackverbot zurückzuführen, da die Möglichkeit eigenen Alkoholika mitzubringen eingeschränkt war.
In der Gesamtbetrachtung aus polizeilicher Sicht ein durchschnittlicher „Jahrmarktseinsatz“ mit keinen herausragenden Ereignissen. Das an die allgemeine Sicherheitslage angepasste Sicherheitskonzept hat sich aus hiesiger Sicht bewährt.