Bad Kreuznach – Vorfahrtsregel „rechts vor links“ missachtet. 64 jährige Unfallverursacherin kommt im Kreuzungsbereich Waldemarstraße / Neufelder Weg auf dem Dach zum Liegen

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Unfallverursacherin kommt auf dem Dach zum Liegen – Foto: Polizei

Bad Kreuznach – Am 16.03.2018, gegen 16:13 Uhr, befuhr eine 64 jährige Golf-Fahrerin den Neufelder Weg in Bad Kreuznach in Richtung der Mannheimer Straße. Eine 19 jährige BMW-Fahrerin befuhr unterdessen die Waldemarstraße in Richtung der Ringstraße.

An der Kreuzung Neufelder Weg / Waldemarstraße gilt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Die Golf-Fahrerin missachtete hier die Vorfahrt der von rechts kommenden BMW-Fahrerin.

Somit kam es im Kreuzungsbereich zu einem heftigen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge. Durch den Zusammenstoß überschlug sich der Golf der 64 jährigen und kam erst auf dem angrenzenden Bürgersteig, an einem Zaun, auf dem Dach liegend zum Stehen.

Nach ersten Erkenntnissen wurden die Unfallbeteiligten glücklicherweise nur leicht verletzt. Dennoch wurden sie zur weiteren Abklärung in ein Kreuznacher Krankenhaus verbracht.

An den Fahrzeugen entstand jeweils wirtschaftlicher Totalschaden. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Ferner wurde die Einfassung des Zauns beschädigt. Der Gesamtschaden dürfte bei über 20.000EUR liegen.

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