Bamberg – Am Sonntag, 30. Mai, hat der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz über 50 unterschritten. Deshalb treten gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV) ab Dienstag, 1. Juni, 0 Uhr, Lockerungen in Kraft.
Einzelhandel und Dienstleistungen
In den geöffneten Geschäften sind unverändert ein Kunde pro 10m² für die ersten 800 m² der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m² für den 800 m² übersteigenden Teil der Verkaufsfläche zugelassen. Es gelten weiterhin die FFP2-Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Terminbuchungen sind ab Dienstag nicht erforderlich.
Schulen und KiTas
Informationen folgen am Montag, den 31. Mai.
Sport
Zugelassen ist kontaktfreier Sport im Innenbereich, auch in Sportstätten, mit negativem Corona-Test. Kontaktsport ist unter freiem Himmel mit negativem Corona Test und in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Die Testpflicht entfällt für Geimpfte und Genesene.
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind nach wie vor Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher öffnen – eine vorherige Terminbuchung entfällt. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist weiterhin unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen auch hier ein negatives Testergebnis vorlegen. Es gilt Maskenpflicht.
Weitere Öffnungsschritte
Die bereits im Landkreis Bamberg geltenden Öffnungsmöglichkeiten etwa für die Außengastronomie, den Tourismus oder das Öffnen von Freibädern bleiben weiterhin in Kraft. Bei einem Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen können weitere Erleichterungen erfolgen. Geplant ist der weitgehende Wegfall der Testpflicht in der Außengastronomie, beim Sport und für kulturelle Angebote, nicht aber für Beherbergungsbetriebe. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit vorbereitet und schnellstmöglich dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu Erteilung des notwendigen Einvernehmens vorgelegt. Das Landratsamt wird hierzu noch gesondert informieren.
Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt. Die vom Gesetzes wegen oder in Hygienekonzepten festgelegte Maskenpflicht gilt unverändert weiter, vor allem in Ladengeschäften, Arztpraxen, bei Friseuren und Dienstleistern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Gastronomie und Beherbergungsbetrieben.
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Landratsamt Bamberg