BAYREUTH (BY) – Die vom Freistaat Bayern im Zuge der Maßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) am heutigen Donnerstag, 16. April, angekündigte Verlängerung des Verbots für Großveranstaltungen bis zum 31. August hat auch Auswirkungen auf die in den nächsten Wochen und Monaten anstehenden städtischen Feste. Volksfest, Bürgerfest, Sommernachtsfest, Weinfest und der Flohmarkt auf dem Volksfestplatz werden heuer nicht stattfinden können. Gleiches gilt für Veranstaltungen dieser Größenordnung in privater Regie, wie etwa „St. Georgen swingt“.
Die Stadt Bayreuth weist zudem darauf hin, dass davon unabhängig das vom Freistaat Bayern Mitte März angeordnete allgemeine Veranstaltungsverbot auch für kleinere und mittlere Veranstaltungen unverändert Gültigkeit hat.
Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe sieht die Notwendigkeit der Maßnahmen: „Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass die vorgenommenen Maßnahmen und Entscheidungen für viele Menschen in unserer Stadt wie auch für viele unserer Unternehmen wie beispielsweise Schausteller oder gastronomische Betriebe eine erhebliche Erschwernis bedeuten und die wirtschaftlichen Folgen alles andere als einfach zu bewältigen sind. Wir alle jedoch wissen um die Notwendigkeit des Schutzes der Gesundheit. Die vorgenommenen Maßnahmen und Schritte können eine wichtige Etappe im Ringen mit dem Corona-Virus bedeuten. Auch vor diesem Hintergrund möchte ich nochmals alle bitten, Geduld zu bewahren und die Regeln, wie zum Beispiel die Abstandsregel einzuhalten.“
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Stadt Bayreuth