Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort.
Berlin – Bundestag: (hib/HAU) Ein Schwerpunkt bezüglich der Umweltfreundlichkeit der Fahrgast- und Kabinenschiffe ist nach Angaben der Bundesregierung die Verbesserung der Emissionsbilanz von Fahrzeugen mit älteren Antriebsmotoren.
In ihrer Antwort (19/13041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12562) verweist die Regierung auf die Weiterentwicklung des Förderprogramms „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“, mit dem der Austausch von Motoren und die Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungsanlagen gefördert würden – wie es im Masterplan Binnenschifffahrt vorgesehen sei.
Der Masterplan sehe zudem die Unterstützung technischer Innovationen vor. Hier habe die Bundesregierung als erste in Europa konkrete Vorgaben gemacht, nach denen marinisierte Motoren aus anderen Bereichen – unter anderem von Lkw – in den Binnenschiffen eingesetzt werden können. Auf Basis der deutschen Regelung würden vergleichbare Vorgaben für Europa durch den europäischen Ausschuss CESNI erarbeitet, heißt es in der Antwort.
Auf deutsche Initiative seien des Weiteren im CESNI Bestimmungen für elektrische Schiffsantriebe im europäischen Standard ESTRIN 2019 erlassen worden, die am 1. Januar 2020 in Kraft treten sollen. Zudem würden auf deutsche Initiative in den Jahren 2020 bis 2021 in CESNI Vorschriften für den Einsatz von Brennstoffzellen erarbeitet, schreibt die Bundesregierung.
Das BMVI habe zudem eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben mit der Frage, „ob die Einführung von Energieeffizienzindizes für das Schiffsdesign und für den Schiffsbetrieb praktikabel ist und wie diese aussehen könnten“. Hiermit könne die Bewertung energieeffizienter Maßnahmen auch für Fahrgastschiffe durchgeführt werden, um insbesondere das Freisetzen klimaschädlicher Gase zu verringern.
Außerdem setzt sich die Bundesregierung nach eigener Aussage dafür ein, dass auch von kleineren Fahrgastschiffen künftig keine häuslichen Abwässer mehr in das Gewässer eingeleitet werden dürfen. Die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 1996 (CDNI) werde voraussichtlich im Dezember 2019 auf deutsche Initiative eine Ausdehnung des Einleitungsverbots auf Fahrgastschiffe mit mehr als zwölf Personen und Kabinenschiffe mit mehr als zwölf Schlafplätzen beschließen, heißt es in der Antwort.
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Deutscher Bundestag