Finanzen/Antrag.
Berlin – Bundestag: (hib/HLE) Die Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer soll geändert und hauptsächlich auf die CO2-Prüfwerte pro Kilometer ausgerichtet werden.
Dies solle ab dem 1. Januar 2021 gelten, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einem Antrag (19/17794). Erwartet wird, dass es dadurch zu einer effektiven Lenkungswirkung beim Neuwagenkauf hin zu emissionsärmeren beziehungsweise emissionsfreien Antrieben kommt.
Außerdem soll die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge durch ein Bonus-Malus-System in der Kfz-Steuer ersetzt werden. Elektrische Fahrzeuge sollen eine Gutschrift erhalten, während „Spritschlucker“ stärker an ihren ökologischen Kosten beteiligt werden sollen.
In der Begründung des Antrags stellt die Fraktion fest, trotz der Klimakrise halte die Nachfrage nach verbrauchsstarken und immer höher motorisierten Autos in Deutschland an.
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Deutscher Bundestag