Gesundheit/Antwort.
Berlin – Deutscher Bundestag: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium ist seit Sommer 2020 mit einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe befasst. Das geht aus der Antwort (19/28313) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27725) der FDP-Fraktion hervor.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 die bisherige Regelung und den zugrunde liegenden Paragrafen 217 Strafgesetzbuch für nichtig erklärt. Das Gericht habe betont, dass ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe, das nicht auf fremddefinierte Situationen, etwa schwere Krankheiten, beschränkt sei, heißt es in der Antwort.
Der Suizidwunsch sei vom Staat zu respektieren, die Straflosigkeit der Selbsttötung und die Hilfe dazu stünden nicht zur freien Disposition des Gesetzgebers. Diesem sei aber nicht versagt, die Suizidassistenz zu regulieren.
Im April 2020 habe der Bundesgesundheitsminister Fachgesellschaften, Verbände, Kirchen und Sachverständige der Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften angeschrieben, um deren Expertise in den Diskussionsprozess mit einzubeziehen.
Erste konkrete Überlegungen der Fachebene zu einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz seien im Sommer 2020 aufgenommen worden. Der daraufhin erstellte Arbeitsentwurf ziele grundsätzlich darauf ab, die Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung sowie das Leben gleichermaßen zu schützen, heißt es in der Antwort.
Der interne Arbeitsentwurf bilde einen Zwischenstand ab, der auf Fachebene nicht abschließend abgestimmt worden sei. Es handele sich nicht um einen Entwurf des Ministeriums zur Neuregelung der Suizidassistenz.
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Deutscher Bundestag