Berlin – „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bedauert, dass das Parteiverbot der NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Die juristische Begründung ist allerdings nachvollziehbar, da unsere Verfassung an ein Parteiverbot ganz besondere hohe Anforderungen stellt. Es gilt jetzt vor Ort weiter konsequent die politischen Positionen der 338 Kommunalvertreter der NPD in kommunalen Parlament in Deutschland zu bekämpfen“ sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Berlin.
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