Menschenrechte/Große Anfrage
Fortschritte und Herausforderungen würden nicht regelmäßig dokumentiert und in Parlament und Öffentlichkeit zu selten diskutiert. Zudem habe die Bundesregierung viele Empfehlungen mit dem Hinweis akzeptiert, dass diese bereits umgesetzt seien, also kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Auch habe sie keinen Gebrauch von einem Zwischenbericht gemacht. „Damit wird aus Sicht der Fragesteller die Chance, die das UPR-Verfahren zur Verbesserung der Menschenrechtslage bietet, nicht genutzt“, schreiben die Abgeordneten.
Die Bundesregierung soll nun angeben, inwieweit die 168 von ihr akzeptierten Empfehlungen umgesetzt sind, welche konkreten Maßnahmen sie dafür seit 2013 ergriffen hat und welche Wirkungen diese Maßnahmen gezeigt haben.
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Text: Deutscher Bundestag