Arbeit und Soziales/Antwort
Lediglich eine Ergänzung der sogenannten Unbilligkeitsverordnung werde derzeit geprüft, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/9403) auf eine Kleine Anfrage (18/9296) der Fraktion Die Linke.
Die Unbilligkeitsverordnung regelt Ausnahmen, wonach der Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht in Anspruch genommen werden muss.
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Text: Deutscher Bundestag