Gesundheit/Gesetzentwurf.
Berlin – Bundestag: (hib/PK) Mit dem Ziel einer verbesserten Patientensicherheit soll die Ausbildung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) modernisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/13825) der Bundesregierung vor. ATA und OTA arbeiten mit Ärzten in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen.
Die Auszubildenden sollen den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und medizinischen Geräten lernen. Sie sollen eigenverantwortlich die Funktions- und Betriebsbereitschaft der Einsatzbereiche herstellen können und den Ärzten bei der Anästhesie oder während einer Operation assistieren. Teil der Ausbildung ist daneben auch die verständliche Kommunikation mit Patienten.
Die Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht auf einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist staatlich anerkannt. Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden.
Voraussetzung für eine solche Ausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder eine mindestens zweijährige und abgeschlossene Berufsausbildung nach einem Hauptschulabschluss.
Die reformierte Ausbildung soll Anfang 2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für Schulen, Lehrkräfte und jetzige Auszubildende. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.
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Deutscher Bundestag