Petitionen/Ausschuss.
Berlin – Bundestag: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Maßnahmen gegen das Bienensterben. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als Material zu überweisen und sie dem Europäischen Parlament und den Landesparlamenten zuzuleiten.
In der Petition wird die Pflanzung von alten regionalen Sorten von Obstbäumen an Straßenrändern sowie auf Inseln der Kreisverkehre und auf Brachen angeregt. Maismonokulturen und „Englischer Rasen“ seien hingegen schädlich, heißt es in der Eingabe.
Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, sind die Ursachen für den Insektenrückgang „vielfältig und insgesamt komplex“. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft lägen nach aktuellem Forschungsstand die zentralen Ursachen im Verlust und der qualitativen Verschlechterung von Insektenlebensräumen.
Es gehe um den Verlust der Strukturvielfalt mit einer Vielzahl an Waldpflanzen, einem Management von Naturschutzgebieten, welches zum Teil die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtige und die Anwendung von Pestiziden, heißt es in der Vorlage. Weiterhin seien der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer sowie die Lichtverschmutzung zu nennen. „Die Erhaltung beziehungsweise Förderung der Wiederherstellung dieser Lebensräume in Qualität und Quantität ist daher wichtig“, schreibt der Petitionsausschuss.
Bereits im Jahr 2013 sei im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Direktzahlung an die Landwirte durch die Einführung des Greenings an konkrete gesellschaftliche Leistungen geknüpft worden, heißt es weiter. 30 Prozent der Direktzahlungen – die sogenannte Greening-Prämie – würden Landwirte nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbrächten. Fünf Prozent ihrer Ackerflächen müssten sie grundsätzlich als ökologische Vorrangflächen bereitstellen.
„Diese Flächen sind im Umweltinteresse zu nutzen und werden je nach Maßnahmetyp nicht produktiv genutzt.“ Es gehe um Brachen, Blühstreifen, den Erhalt von Hecken sowie Pufferstreifen zu Gewässern. Zusätzlich setzten landwirtschaftliche Betriebe Agrar-, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aus der sogenannten Zweiten Säule der EU-Agrarpolitik um, die ebenfalls mit öffentlichen Mitteln gefördert würden, heißt es in der Beschlussempfehlung.
Die vom Petenten geforderte Pflanzung von Obstbäumen lasse sich zwar nur teilweise durch Maßnahmen, die in der Verantwortung des BMEL liegen, umsetzen, da diese Maßnahmen teils in der Zuständigkeit der Bundesländer lägen. Der Petitionsausschuss vertritt jedoch der Vorlage zufolge die Auffassung, „dass die zukünftige gemeinsame Agrarpolitik die Anreize für die Erbringung umwelt- und klimabezogener Maßnahmen in der Landwirtschaft weiter verstärken sollte“.
Die Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt, Biodiversität, Klima und natürliche Ressourcen sollten stärker honoriert werden, befinden die Abgeordneten.
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Deutscher Bundestag