Blitzerwarner und Blitzer-Apps: Rechtliche Lage in Deutschland und Europa

Blitzerwarner und Blitzer-Apps Rechtliche Lage in Deutschland und Europa

In Deutschland sind Blitzerwarner und Blitzer-Apps, die vor Geschwindigkeitsmessanlagen warnen, gesetzlich verboten. Gemäß §23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen solche Geräte weder betrieben noch betriebsbereit mitgeführt werden. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Auch die Nutzung solcher Apps durch Beifahrer ist nicht erlaubt, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23) entschieden hat​​.

In dem Fall fuhr ein 64-jähriger Mann aus dem Rhein-Neckar-Kreis Ende Januar 2022 mit überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Während der Fahrt war ihm bekannt, dass seine Beifahrerin eine Blitzer-App auf ihrem Smartphone laufen hatte. Dies wurde evident, als er das Smartphone zur Seite schob, als er von der Polizei angehalten wurde. Das Amtsgericht Heidelberg verhängte daraufhin eine Geldbuße von 100 Euro. Der Mann legte Rechtsbeschwerde ein, die das Oberlandesgericht Karlsruhe jedoch ablehnte und die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigte. Damit wurde klargestellt, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch Beifahrer keine Blitzer-Apps während der Fahrt nutzen dürfen​​.

Dieses Urteil betont die umfassende Unzulässigkeit der Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt und verdeutlicht, dass auch der Fahrer haftbar gemacht werden kann, wenn ein Mitfahrer solche Apps benutzt.

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Funktionsweise von Blitzerwarnern und Blitzer-Apps

Blitzerwarner gibt es in verschiedenen Formen:

  1. Radargeräte: Diese Geräte empfangen Radarwellen, die von Geschwindigkeitsmessanlagen ausgesendet werden, und warnen den Fahrer.
  2. GPS-basierte Geräte: Sie verwenden eine Datenbank von bekannten Blitzerstandorten und warnen den Fahrer, wenn er sich einem solchen Standort nähert.
  3. Blitzer-Apps: Diese Apps nutzen die GPS-Daten des Smartphones und eine Datenbank von Blitzerstandorten, um den Fahrer vor Geschwindigkeitskontrollen zu warnen.

Nutzung im Ausland

Die Regelungen zur Nutzung von Blitzerwarnern und Blitzer-Apps variieren stark innerhalb Europas:

  • Belgien: Radarwarner sind verboten, aber Blitzer-Apps sind erlaubt. Bei Verstoß drohen Geldstrafen oder Haftstrafen von 15 Tagen bis drei Monaten​​.
  • Luxemburg: Auch hier sind Radarwarner verboten, während Blitzer-Apps erlaubt sind. Bei Zuwiderhandlung können Geldbußen bis zu 5.000 Euro oder Haftstrafen von acht Tagen bis zu einem Jahr verhängt werden​.
  • Schweiz: Sowohl Radarwarner als auch Blitzer-Apps sind verboten. Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu einem Monat geahndet werden​.
  • Serbien: Die Nutzung von Radarwarnern und Blitzer-Apps ist ebenfalls verboten. Bei Verstößen drohen Geldstrafen zwischen 50 und 170 Euro, und bei einem Unfall kann eine Haftstrafe bis zu 45 Tagen verhängt werden​​.
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Beschlagnahmung Smartphone durch die Polizei

In Deutschland kann die Polizei bei einer Verkehrskontrolle das Smartphone beschlagnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Blitzer-App genutzt wird. Die Beschlagnahmung erfolgt oft im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle, wenn die Beamten das Smartphone des Fahrers überprüfen. In anderen europäischen Ländern, wie z.B. Frankreich, kann neben der Beschlagnahmung des Geräts auch das gesamte Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn das Gerät fest verbaut ist​​.

Wichtige Infos zur Beschlagnahmung des Smartphones in Deutschland

In Deutschland darf die Polizei ein Handy beschlagnahmen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, dass dieses Beweismittel enthält, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Ein solcher begründeter Verdacht kann beispielsweise gegeben sein, wenn die Polizei während einer Kontrolle ein akustisches Signal einer Blitzer-App hört oder ähnliche eindeutige Hinweise vorliegen.

Die Polizei ist jedoch nicht berechtigt, das Handy willkürlich zu durchsuchen. Für eine Durchsuchung ist in der Regel ein richterlicher Beschluss erforderlich. Ausnahmefälle bestehen nur bei „Gefahr im Verzug“, wenn eine richterliche Anordnung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Ermittlungsmaßnahme gefährdet wird. Diese Ausnahme muss auf konkreten Tatsachen beruhen und darf nicht auf bloßen Vermutungen basieren (Anwalt suchen und finden bei anwalt.de)​​ (Dr. Herzog Lawyers)​​ (Karsten & Bolte)​​​.

Ein einschlägiges Urteil ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2005 (Az. BvR 308/04), welcher festlegt, dass der Verdacht auf eine schwerwiegende Straftat Voraussetzung für eine Beschlagnahme ist und diese in der Regel nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen darf​ (Anwalt suchen und finden bei anwalt.de)​.

Falls die Beschlagnahme des Handys als rechtswidrig angesehen wird, weil zum Beispiel kein ausreichender Verdacht bestand oder keine Gefahr im Verzug vorlag, können die dabei erlangten Beweise unter Umständen nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden. Das Amtsgericht Tiergarten entschied in einem ähnlichen Fall, dass Beweise, die aus einer unrechtmäßigen Beschlagnahme stammen, nicht verwertbar sind (Beschluss vom 25.01.2018)​ (anwalt.de)​.

Wichtige Anmerkung: Sie sind nicht verpflichtet, der Polizei den Entsperrcode Ihres Handys mitzuteilen. Das Schweigen oder die Weigerung, den Code preiszugeben, kann jedoch dazu führen, dass die Polizei versucht, das Handy mithilfe technischer Mittel zu entsperren, was zeitaufwendig und kostspielig sein kann.

Zusammenfassend gilt: Ohne einen konkreten Verdacht oder ohne Gefahr im Verzug darf die Polizei nicht einfach auf Inhalte eines beschlagnahmten Handys zugreifen. Sollte Ihr Handy in einer solchen Situation beschlagnahmt werden, ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen zu lassen.

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Quellen zur rechtlichen Lage in Deutschland und Europa zu Blitzerwarner und Blitzer-Apps

Fazit

Die Nutzung von Blitzerwarnern und Blitzer-Apps ist in vielen europäischen Ländern stark reglementiert und kann hohe Strafen nach sich ziehen. In Deutschland sind sowohl der Besitz als auch die Nutzung dieser Geräte verboten und werden mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Autofahrer sollten sich daher vor Fahrten ins Ausland über die jeweiligen nationalen Regelungen informieren, um empfindliche Strafen zu vermeiden.

Text Blitzerwarner und Blitzer-Apps: Rechtliche Lage in Deutschland und Europa: Holger Korsten, Mittelrhein-Tageblatt