Bonn (NRW) – Für den Neubau des Wasserlandbades in Dottendorf hat die Stadt Bonn eine wichtige planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen: In der Sitzung am 20. März 2018 verabschiedeten die Stadtverordneten die 197. Änderung des Flächennutzungsplans. Nun muss noch der entsprechende Bebauungsplan vom Rat als Satzung beschlossen werden.
Der bisher gültige Flächennutzungsplan legte für weite Teile des rund fünf Hektar großen Areals zwischen DB-Strecke, Christian-Miesen-Straße, Sportpark Wasserland und dem Weg „Wasserland“ in Dottendorf eine Grünfläche mit der näheren Zweckbestimmung „Sportplatz“ fest. Weitere Areale stellte er als Fläche für Versorgungsanlagen mit den näheren Zweckbestimmungen „Umspannwerk“ bzw. „Fernheizwerk“ und Verkehrsfläche dar. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans gilt der Bereich des künftigen Schwimmbades nun als „Sonderbaufläche – Freizeit und Erholung“.
Nach einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Februar 2017 war die Flächennutzungsplanänderung zwischen dem 27. September und 27. Oktober 2017 öffentlich ausgelegt worden. Hier hatte die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit, sich über die Planungsziele zu informieren und gegebenenfalls Stellungnahmen abzugeben. Auch die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplanänderung Ende September 2017 informiert.
Alle bei der Verwaltung eingegangenen Stellungnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplans wurden dem Planungsausschuss und nun dem Rat vorgelegt, mit Abwägungsvorschlägen versehen und darüber einzeln abgestimmt. Verschiedene Einwände bezogen sich auf den Bebauungsplan und werden daher in der Abwägung beim Beschluss des Rates über den Bebauungsplan behandelt.
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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn