Bonn (NRW) – Soziales: Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat und dem Jugendhilfeausschuss voraussichtlich im März 2017 vorschlagen, die Elternbeitragssatzung für die Kindertageseinrichtungen in Bonn zu ändern. Rückwirkend ab 1. August 2015 sollen Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern in Tagespflege oder Kindergarten komplett beitragsfrei gestellt werden. Die Stadt muss damit auf Einnahmen in Höhe von 1,8 bis zwei Millionen Euro pro Jahr verzichten.
Sobald die Satzungsänderungen in Kraft getreten sind, werden die Elternbeitragsbescheide für das laufende Kindergartenjahr rückwirkend ab 1. August 2016 geändert. Rückzahlungsansprüche der Eltern ab 1. August 2015 werden umgehend erfüllt, ohne dass dies beantragt werden muss. Für die Erstattungen ist allerdings noch die Programmierung einer Software erforderlich.
Zum Hintergrund
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in seiner Entscheidung vom 2. September 2016 einer Bonner Familie Recht gegeben und die Bonner Elternbeitragssatzung für das
Kindergartenjahr 2014/2015 vom 1. August 2014 bis 31. Juli 2015 für nichtig erklärt, weil für jüngere Geschwisterkinder von Vorschulkindern Elternbeiträge erhoben worden waren. Nachdem die Stadt die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Köln eingehend geprüft hat, hat sie ihren an das Oberverwaltungsgericht NRW gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil zurückgezogen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln akzeptiert. Die für das Kindergartenjahr 2014/2015 zu Unrecht erhobenen Elternbeiträge wurden noch Ende 2016 an die Familien, die neben einem Vorschulkind noch ein weiteres Kind in Tagespflege oder Kindergarten betreuen ließen, zurückgezahlt.
Satzung per Rechtsgutachten geprüft
Gleichzeitig hat die Stadt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung aus dem vergangenen Jahr die Elternbeitragssatzung ab 1. August 2015 eingehend geprüft.
„Ein Rechtsgutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass auch die seit dem 1. August 2015 in der Elternbeitragssatzung formulierte Beitragspflicht für Geschwister von Vorschulkindern nicht mit dem Kinderbildungsgesetz und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Köln und des Oberverwaltungsgerichtes aus dem vergangenen Jahr in Einklang steht, soweit diese Geschwister in Tagespflege oder Kindergarten betreut werden“, teilt Jugendamtsleiter Udo Stein jetzt mit.
„Daher wird das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat der Stadt Bonn vorschlagen, auch über das Kindergartenjahr 2014/2015 hinaus Familien mit einem Vorschulkind und weiteren Kindern in Tagespflege oder Kindergarten komplett beitragsfrei zu stellen“, so Stein weiter. Die dafür notwendigen Satzungsänderungen werden dem Rat und seinen Ausschüssen voraussichtlich im März 2017 zur Entscheidung vorgelegt.
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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn