Bonn (NRW) – Die Stadt Bonn weist darauf hin, dass auch an den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen nicht auf dem Münsterplatz und in der Fußgängerzone geparkt werden darf.
An Sonn- und Feiertagen ist es zudem nicht erlaubt, zum Be- und Entladen in die Fußgängerzone hineinzufahren, da an diesen Tagen die Lieferzeiten nicht gelten. Die Stadt bittet daher alle Besucherinnen und Besucher der Innenstadt, insbesondere der Weihnachts- und Neujahrsmessen im Bonner Münster, reguläre Parkmöglichkeiten, wie z.B. die Parkhäuser, zu nutzen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Die Parkhäuser der Bonner City Parkraum GmbH sind wie folgt geöffnet: Die Marktgarage ist über die Weihnachtstage durchgehend offen. Die übrigen Garagen (Münsterplatzgarage, Bahnhofgarage, Stadthausgarage, Friedensplatzgarage und Beethoven-Parkhaus) sind an Heiligabend ab 16 Uhr geschlossen. Die Stadthausgarage öffnet am Dienstag, 27. Dezember, ab 6 Uhr wieder, die übrigen Parkhäuser ab 7 Uhr. An Silvester und Neujahr sind die Parkhäuser regulär geöffnet: Stadthausgarage und Marktgarage sind an beiden Tagen durchgehend offen. Münsterplatzgarage, Beethoven-Parkhaus und Friedensplatzgarage sind in der Silvesternacht bis 2.30 Uhr und Neujahr ab 9 Uhr nutzbar, die Bahnhofgarage in der Silvesternacht bis 1 Uhr und Neujahr ab 9 Uhr.
Der Stadtordnungsdienst wird auch an den Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen in der Fußgängerzone kontrollieren. Autofahrer, die ihre Fahrzeuge dort parken, müssen daher mit einem Knöllchen rechnen.
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Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn