Braubach am Rhein – Neben dem primären Hauptziel, dem Bau einer Umgehungsstraße, hat die BI sich u. a. auch kurz-und mittelfristige Ziele gesetzt, um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erhöhung der Lebensqualität in Braubach zu erreichen.
Hierzu gehört u. a. auch die Reduzierung der Lärm- und Feinstaubbelastung.
Auf Veranlassung der BI wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die gesetzlichen vorgeschriebenen Lärmrichtwerte, sowohl im Tagzeit- und Nachtzeitraum, überschritten werden.
Die Anwohner an den betroffenen Durchfahrtsstraßen sind somit dauerhaft einer Lärmbelastung ausgesetzt, der die Grenze des in diesem Bereich zumutbaren Verkehrslärms überschreitet.
Die schalltechnische Untersuchung hat ebenfalls belegt, dass durch die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h eine Minderung der Lärmbelastung um rund 3 db(A) erzielt werden kann, sodass dadurch die Richtwerte.-. bis auf den Immissionspegel an einem Gebäude – unterschritten würden.
In Anbetracht dieser neuen Erkenntnisse, hält es die BI für unabdingbar, dass die zuständige Verkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt Braubach, von der Rheinstraße über die Oberalleestraße bis zum Ende der Brunnenstraße anordnet, um die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzrichtwerte zumindest weitgehend einzuhalten.
Auch besonders im Hinblick auf die Sicherheit der Fußgänger, hier besonders im Bereich der Brunnenstraße wo bedingt durch schmale Gehwege und starken Schwerlastverkehr ein besonders hohes Gefährdungspotential vorhanden ist, stellt diese Maßnahme, aus Sicht der BI, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit dar.
Die BI hofft nun, dass diese Maßnahme zeitnah von Verwaltung, zuständigen Behörden und politischen Entscheidungsträgern umgesetzt wird.
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Text: Braubach lebenswerter e.V.
Bürgerinitiative für eine verkehrsberuhigte Stadt
Der Vorstand