Chancen-Aufenthaltsrecht unter Beschuss: AfD wirft Bundesregierung bewusste Täuschung vor

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Chancen-Aufenthaltsrecht: Kritik trifft auf FaktenWie viel Substanz steckt hinter dem Vorwurf des „Phantom-Aufenthaltsrechts“?

👉 Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 16.04.2025 veröffentlicht. Am 16.04.2025 wurde er noch um neue Informationen ergänzt/aktualisiert.

Berlin – 16. April 2025 | Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat erneut scharfe Kritik am sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel-Regierung geübt. In einem Beitrag auf X (ehemals Twitter) bezeichnete der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sebastian Münzenmaier die Regelung als „Phantom-Aufenthaltsrecht“ und warf der Bundesregierung vor, mit dem Gesetz einzig die Zahl ausreisepflichtiger Personen künstlich zu schönen.

Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

Das Chancen-Aufenthaltsrecht, das Ende 2022 in Kraft trat, soll langjährig geduldeten Ausländerinnen und Ausländern eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate gewähren. Ziel ist es, diesen Menschen eine faire Möglichkeit zu geben, in Deutschland Fuß zu fassen – sofern sie die Identität klären, den Lebensunterhalt weitgehend sichern und Deutschkenntnisse nachweisen. Nach Ablauf der Frist kann bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

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Es richtet sich explizit an Menschen, die sich am Stichtag 31. Oktober 2022 bereits mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland aufhielten – häufig unter prekären Bedingungen, aber ohne eine klare Bleibeperspektive.

Die Vorwürfe der AfD im Überblick

Die AfD spricht in ihrer aktuellen Stellungnahme vom 15. April 2025 von einem „groben Missbrauch“ des Asylrechts. Ihrer Meinung nach:

  • werde die Zahl der Ausreisepflichtigen absichtlich gesenkt, um die Realität zu verschleiern,

  • erhielten auch Personen mit ungeklärter Identität eine Aufenthaltserlaubnis – laut Regierung seien es fast 6.000 Fälle seit 2023,

  • werde das Asylrecht durch das Chancen-Aufenthaltsrecht „ad absurdum“ geführt,

  • belohne der Staat diejenigen, „die sich seit Jahren illegal hier aufhalten“.

Zudem wirft die Partei auch der CDU/CSU mangelnde Konsequenz vor, da sich die Union in Landeskoalitionen teils nicht gegen das Gesetz ausgesprochen habe.

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Zusätzlicher Zündstoff: Bürgergeld für Geduldete?

Auch das Nachrichtenportal NIUS berichtet aktuell kritisch über die Auswirkungen des Chancen-Aufenthaltsrechts – insbesondere im Zusammenhang mit Sozialleistungen. In einem vielbeachteten Artikel vom 15. April 2025 ist die Rede davon, dass über 80.000 Personen, die vormals als „illegale Migranten“ galten, nun durch die Gesetzesregelung Bürgergeld erhalten.

Die Autorinnen des Beitrags führen an, dass viele dieser Personen ihre Identität noch nicht eindeutig geklärt hätten, aber dennoch Zugang zu staatlicher Grundsicherung erhielten. Diese Zahl wird von Kritikern als Beleg dafür gewertet, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht nicht nur integrationspolitisch, sondern auch sozialstaatlich überlastet sei.

Was allerdings häufig übersehen wird: Der Anspruch auf Bürgergeld ergibt sich nicht automatisch, sondern nur bei Vorliegen eines Aufenthaltstitels – und ist damit formal legal. Die größere Frage ist eher, wie konsequent Identitätsnachweise kontrolliert und Voraussetzungen wie Mitwirkungspflicht tatsächlich eingefordert werden.

Bewertung: Zwischen Integrationserfolg und Identitätsfrage

Tatsache ist: Das Chancen-Aufenthaltsrecht war von Anfang an als integrationspolitischer Meilenstein gedacht. Es ermöglicht Menschen, die sich über Jahre in einer rechtlichen Grauzone befanden, endlich ein Stück Verlässlichkeit und Perspektive.

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Die Kritik, es werde Identitätsklärung umgangen, trifft nur bedingt zu. Zwar ist es korrekt, dass auch Menschen mit unklarer Herkunft zunächst in das Chancen-Aufenthaltsrecht aufgenommen werden können – jedoch gilt dies nur unter der Bedingung, dass die Identitätsklärung innerhalb der 18 Monate erfolgt. Ein dauerhafter Aufenthalt ist ohne Nachweise nicht möglich.

Problematisch bleibt die Kontrolle der Frist und die Frage, ob die Behörden genug Ressourcen haben, um Fristüberschreitungen zu sanktionieren oder ggf. abzubrechen. Hier liegt der eigentliche Knackpunkt – nicht in der Intention des Gesetzes, sondern in der Umsetzungspraxis.

Fazit

Das Chancen-Aufenthaltsrecht bleibt ein umstrittenes Instrument der Migrationspolitik. Es ist zweifellos ein Ausdruck des humanitären Ansatzes der Ampel-Koalition – stellt aber hohe Anforderungen an Verwaltung und Betroffene. Die pauschale Verurteilung durch die AfD lässt wichtige Aspekte außen vor, etwa die Tatsache, dass viele der Betroffenen in Deutschland arbeiten, Steuern zahlen und längst integriert sind – trotz jahrelanger Duldung.

Die Kritik aus dem NIUS-Artikel zeigt jedoch berechtigt auf, dass es großen politischen und gesellschaftlichen Klärungsbedarf rund um das Zusammenspiel von Bleiberecht, Identitätsprüfung und Zugang zu Sozialleistungen gibt (hk).